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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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Aufforderung von seiner Seite durch eine starke Wachegefangest gehalten wurde*).

Nicht so leicht war es, den pflichtgetreuen Oberkom-mandauteu Mandat dazu zu bestimmen, seinen Postenin den Tuilerien zu verlasse».

Der Munizipalrath hatte, gedrängt durch die Ver-sammlung der Sektionskommissäre, an denselben verschie-dene Aufforderungen ergehen lassen, sich in's Hotel deVille zu verfügen, denen Mandat nicht Folge leistete,weil er es für seine Pflicht hielt, da auszuharren, wodie Gefahr am größten war.

Auf eine neue dringendere Einladung ging Mandatmit dem Justizminister Dejoly und dem GeneralprokuratorSyndic Rüderer darüber zu Rath, ob er derselben Folgeleisten solle oder nicht. Ersterer rieth davon ab, Rüdereraber erinnerte daran, daß der Oberkommandant zunächstunter den Befehlen des Maire stehe, der möglicherweiseden Volkshaufen in seiner Begleitung entgegenzugehenbeabsichtige; überdieß aber sei es nöthig, Aufschluß dar-über zu erhalten, ob den Artilleristen auf dem Pont-Neuf wirklich, wie verlaute, Gegenbefehle ertheilt wordenseien.

Etwas nach S Uhr Morgens verließ Mandat inFolge dessen die Tuilerien und verfügte sich, nichts Argesahnend, in's Hotel de Ville, nachdem er während seinerAbwesenheit dem Legionschef de Lachesnaye dasKommando übergeben hatte.

Mandat begab sich sofort in den Sitzungssaal desGeneralraths der Gemeinde, der noch unter dem Prä-sidium Cousin's versammelt war.

Siehe Mortimer-Ternaux, Band II. Seite 257—260.