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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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leuchtend, daß in den Tuilerien selbst welche erst nachdem Abzug der Schweizer durch die Aufständischen einge-

Kantone Bern, Luzern, Unterwalden ob dem Wald, Zug, Frei-burg, Thurgau, Waadt.

Aus diesen Verzeichnissen kann deßhalb die Zahl der am10. August 1792 Gefallenen nicht genau ermittelt werden.

Als am 10. August 1792 gefallen werden namentlich bezeichnet:

Angehörige des Kantons Zürich„ » » llri

Schwyz ....Unterwalden nid dem WaldGlarus ....Solothurn

(seither gestorben 18)St. GallenGraubünden .

Aarqau ....Wallis ....Ncuenburg

Genf ....

Summa

S

1

1

3

5

53

5

9

1

2

1

5

91

Dazu kommen als amAngehörige des Kantons

" „ k,

" 's „

10. August 1792 oder seither gestorben:

Bern.7

Luzern ..... 8

Unterwalden ob dem Wald . 6

Zug.6

Freiburg .... 77

Thurgau . . . . 1

Waadt .... 8

Summa . 113

Es wären also nach diesen Verzeichnissen am 10. August 1792umgekommen oder bis zum Jahre 1818 gestorben im Ganzennur 222 Mann.

Daß diese Zahl nicht richtig sein kann, ist einleuchtend; auchist dieß leicht erklärlich, denn die Kantone besaßen damals keinegenauen Kontrollen über ihre Angehörigen, die in fremdem Dienststanden, und namentlich war das Garderegiment, für welches mitden Kantonen keine Kapitulation geschlossen worden war, ineiner exceptionellen Lage. Aus diesem Grunde erscheinen dieseVerzeichnisse so außerordentlich mangelhaft und unvollständig.

Als noch lebend sandten die Kantone die Namen von 144