Wie wurde die schweizerische Subventionvon 20 Millionen ausgebracht?
War auch zwischen den drei genannten Staaten ein förmlicherVertrag abgeschlossen worden, so war damit dem Unternehmenkeineswegs der Stempel eines Staatsunternehmens aufgedrückt.Wie es nicht anders sein konnte, hatte der schweizerische Bundes-rath die Unterhandlungen mit Deutschland und Italien führenund zum Vertrags - Abschlüsse bringen müssen, denn mit den be-thätigten Kantonen konnten die fremden Regierungen nicht verhandeln.Der Bundesrath war das einzige Organ, das berufen war, dieUnterhandlungen zu pflegen. Er that das in gehöriger Form unddie Bundesversammlung sanctionirte jeweilen die von ihm mit denbetheiligten Staaten vereinbarten Verträge. Ein Weiteres undMehreres wurde damals von der Eidgenossenschaft als solcher nichtverlangt. Die der Schweiz zugetheilte Subvention von 20 Millionenwurde dann auch nicht vom Bunde, sondern von den Kantonenund einigen Bahngesellschaften übernommen. Die Vertheilung warfolgende:
- - Fr-
1,500,000
Bern „ ...
1,100,000
2,150,000
Uri „ ...
' ' „
1,000,000
Schwyz „ ...
' ' „
1,000,000
Unterwalden übernahm. .
' ' kk
60,000
Zug „ - .
- '
250,000
' -
300,000
' ' kk
1,200,000
Baselland „ . .
' '
150,000
Uebertrag Fr. 8,710,000