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Ja oder nein : Die Gotthard-Subvention vor dem Schweizervolke am 19. Januar 1879 / [C. Bürkli]
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Durch das Mittel des Buudesrathes wurde der Versuch gemacht,die Summe durch die 13 Kantone und die interessirten schweizerischen^Eisenbahnen aufzubringen. Leider mißlang der Versuck, denn einegrößere Zahl der betreffenden Kantone ist bereits so stark engagirt,daß ihnen eine weitere Betheiligung mit Rücksicht auf ihre finanzielleSituation nicht zugemuthet werden darf; hinwiederum sind andereKantone durch die Reduktion des Netzes beeinträchtigt oder haben zumMindesten weniger ein direktes als vielmehr indirektes Interessean dem Zustandekommen der Unternehmung, so daß auch diese sich nichtentschließen können, ein größeres Opfer auf sich zu nehmen und endlichsind leider die Schweiz . Eisenbahn-Gesellschaften, welche zunächst durchihre unmittelbare Verbindung mit der Gotthardbahn am meisteninteressirt sind, heute in einer so mißlichen finanziellen Situation, daßauch sie beim besten Willen nicht mit großen Geldmitteln beizubringenin der Lage sind.

Unter dieser zwingenden Nothlage wagte man einen zweitenVersuch. Derselbe bestund darin, daß Bund und Kantone die 8 Mill.theilen sollten. Den Kantonen muthete man eine Nachsubventionvon 3,315,000 Frk., den beiden Gesellschaften Schweiz . Nordostbahnund Schweiz . Eentralbahn eine solche von 1,500,000 zu, und der Restsollte im Betrag von 3,185,000 vom Bunde übernommen werden.Leider hatte auch dieser Versuch fehlgeschlagen, indem gerade diejenigenKantone, welche die Hauptsummen leisten sollten, Zürich mit Fr.800,000 voran, die Betheiligung ablehnten.

In dieser mißlichen Lage sah sich dann der Bundesrath genöthigt,

die Frage bei der Wurzel zu fassen. Er kam zu dem Beschlusse,' es sei die Nachsubvention im Betrage von .... 8,000,000abzüglich die von der Nordostbahn und Eentralbahn zu

zahlenden. 1,500,000

also im Ganzen. 6,500,000

von der Eidgenossenschaft zu übernehmen.

In einer hierauf bezüglichen Botschaft wurde die einschlägige

Vorlage der Bundesversammlung Übermacht und sodann in den beiden