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Räthen der Eidgenossenschaft , in den denkwürdigen Sitzungen vomJuli und August dieses Jahres berathen. ^
Die Debatte liegt hinter uns und wir beabsichtigen nicht, aufdieselbe zurückzukommen. Die hochwichtige Angelegenheit wurde mit derihr gebührenden Würde in den beiden Räthen nach allen Richtungenhin besprochen und berathen. Der Kampf war lang und mitunterheiß. Die Brüder schienen entzweit; der Friede im Lande warbedroht. Da erschien noch zur rechten Stunde der alte nie sterbendeVersöhnungsgeist, der in Stanz den Frieden gestiftet und die Eid genossenschaft bis auf den heutigen Tag erhalten hat. Man reichtesich die Hand, die Versöhnung gelang und ein späteres Geschlecht wirddie Stunde segnen, da der sogenannte Gotthard-Kompromiß zu Standegekommen ist. Derselbe folgt in seinem Wortlaut:
Wundesgeseh
betreffend
Gewährung von Subsidien für Ästpenbahnen
(Vom 22. August 1878).
Die Bundesversammlungder schweizerischen Eidgenossenschaft,nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathcs vom 25. Juni 1878,beschließt:
Art. 1. Die Eidgenossenschaft bewilligt' den Kantonen, welche sich be-dem Gotthardbahnunternehmen mit Subventionen betheiligt haben, zur Aus-richtung an die durch den internationalen Vertrag vom 12. März 1878 fürdie Schweiz in Aussicht genommene Subvention von 8 Millionen eine Summevon Fr. 4,500,000 unter der Bedingung, daß diese Kantone 2 MillionenFranken und die beiden Eisenbahn-Gesellschaften, Central- uud Nordostbahn,11/2 Millionen der genannten Subvention übernehmen; sowie unter derweiter» Bedingung, daß die Einzahlung des Saldos der von den Kantonenund den Gesellschaften ursprünglich übernommenen Subvention zuge-sichert werde.
Art. 2. Die den vorbezeichneten Kantonen bewilligte Bundessubvention,die Nachtragssubventionen der Kantone, sowie diejenigen der Eisenbahngesell-schaften sind in den durch den Staatsvertrag vom 12. März 1878 bestimmten