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Ja oder nein : Die Gotthard-Subvention vor dem Schweizervolke am 19. Januar 1879 / [C. Bürkli]
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Zürich übernimmt .

. . . Fr. 502,500

Bem

. . . 402,000

Aargau

. . . 402,000

Baselstadt

. . . 402,000

Baselland

. . . 61,500

Solothurn

. . . 50,000

Thurgau

. . . 40,000

Schaffhausen

. . . 50,000

Luzern

. . . 50,000

Schwyz

. . . 30,000

Obwalden

. . . 5,000

Nidwalden

. . . 5,000

Total Fr. 2,000,000.

Diese Summe ist heute gesichert und es ist damit einerwesentlichen Bedingung des oben angeführten Bundesgesetzes einGenüge geleistet.

Eine zweite Bedingung ist gleichfalls erfüllt: Die schweizerischeNordostbahn und die Centralbahn haben ebenfalls die ihnen zuge-theilte Quote von Fr. 1,500,000 fest zugesagt.

Die Gesammtleistung stellt sich demnach so:

1. für die Kantone:

a) alte Subvention Fr. 12,980,000

b) neue 2,000,000 Fr. 14,980,000

2. für die beiden schweizerischen Bahnen, Nordostbahn und

Centralbahn:

a) alte Subvention Fr. 7,020,000

b) neue 1,500,000 Fr. 8,520,000. »

Steht nun das Schweizervolk zu dem Beschlußseiner Räthe, der von der Eidgenossenschaft M/s Mill.

Franken verlangt, so wird damit das Ziel der schoirlang angestrebten und ersehnten Gotthardreconstrnctiowendlich erreicht.