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. . . Fr. 502,500
Bem „
. . . „ 402,000
Aargau „
. . . „ 402,000
Baselstadt „
. . . „ 402,000
Baselland „
. . . „ 61,500
Solothurn „
. . . „ 50,000
Thurgau „
. . . „ 40,000
Schaffhausen „
. . . „ 50,000
Luzern „
. . . „ 50,000
. . . „ 30,000
Obwalden „
. . . „ 5,000
Nidwalden „
. . . „ 5,000
Total Fr. 2,000,000.
Diese Summe ist heute gesichert und es ist damit einerwesentlichen Bedingung des oben angeführten Bundesgesetzes einGenüge geleistet.
Eine zweite Bedingung ist gleichfalls erfüllt: Die schweizerischeNordostbahn und die Centralbahn haben ebenfalls die ihnen zuge-theilte Quote von Fr. 1,500,000 fest zugesagt.
Die Gesammtleistung stellt sich demnach so:
1. für die Kantone:
a) alte Subvention Fr. 12,980,000
b) neue „ „ 2,000,000 Fr. 14,980,000
2. für die beiden schweizerischen Bahnen, Nordostbahn und
Centralbahn:
a) alte Subvention Fr. 7,020,000
b) neue „ „ 1,500,000 Fr. 8,520,000. »
Steht nun das Schweizervolk zu dem Beschlußseiner Räthe, der von der Eidgenossenschaft M/s Mill.
Franken verlangt, so wird damit das Ziel der schoirlang angestrebten und ersehnten Gotthardreconstrnctiowendlich erreicht.