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günstige Gelegenheit, den Streit zn erneuern. Diese schien ihnengekommen zu sein, als Brugg standhaft am alten Glauben hing.Sie wurden aber vom Rathe zu Bern am 15. Dezember 1526angewiesen, jenen Spruch anzuerkennen und die Brugger nichtmit ungewohnten Steuern zu belästigen, überhaupt nachbarlichmit ihnen zu leben. Da diese Bestätigung des Urtheils von 1502vom katholisch gesinnten Kleinen Rathe ausging, rieth der Schenken-bergcr Vogt seinen Untergebenen, den Streit vor den Rath der 60und nöthigenfalls vor die 200 zu ziehen. Dies geschah. Brugg obsiegte auch vor den 60; nicht aber vor den 200, die dahinurtheilten (aber blos mit einer Mehrheit von 6 Stimmen), derWald solle zu gleichen Hälften unter die beiden Parteien getheiltwerden. Der Stadtchronist nennt dies Urtheil eine Folge desHasses, den der reformiert gesinnte Große Rath auf die Bruggerwegen ihrer Anhänglichkeit an den Katholicismus gehabt. ZurJllustrierung dieses Hasses erzählt er folgendes: Als die BruggerBoten in Bern ankamen, wurden sie von den dortigen Bürgernmit derbem Höhne empfangen. Da rief man ihnen zu: „Ihr,unsere Herren von Brugg, seid euern Bürgern zu Bern gott -willkommen!" 43)
Wir sehen somit: zn dem seit längerer Zeit wegen desWaldprozesses dauernden Hasse zwischen Stadt und Land geselltesich der religiöse Gegensatz, der an sich zu jener Zeit scharf genugwar und die Gemüther gegenseitig aufreizte. So kam es, daßBrugg von den Landleuten des Schenkenberger Amtes geradezubedroht wurde.
Welches das Schicksal der außer Thätigkeit gesetzten BruggerGeistlichen war, darüber fehlt uns der Bericht. Ueber die Neu-gestaltung des Gottesdienstes gibt das in einem besondern Buchedes Archives enthaltene handschriftliche Religionsedikt, das dieBerner Regierung am 7. Februar 1528 erließ, Aufschluß. Andie Stelle der täglichen Messe trat z. B. nunmehr die Predigt,die wöchentlich vier Mal gehalten wurde.