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durch Hauptmanu v. Natzmer ein freiwilliger, dc> schwerlich Haupt-mann v. Natzmer in diesem Moment dem Hauptmann Feige einendem Regimentscommandeur entgegengesetzten Befehl erteilen konnte.Übrigens ist die ganze Episode, wie die zwei Compagnieen zumBleiben veranlaßt wurden, im Vortrag als das Resultat beiderBerichte zusammengefaßt, von denen keinem ein unbedingtes Vor-zugsrecht vor dem andern zugeschrieben werden darf, wenn manunparteiische Geschichte schreiben will." Andere urteilten anders:
„Aufrichtig habe ich bedauert, daß Schelfs, ehe er seinen Vor-trag in Scene setzte, sich nicht Details von Ihnen oder Sannowhat geben lassen und die Nachträge von Feige und Lamelle soohne weiteres als richtig acceptiert hat. Scherst durste, meinerAnsicht nach, ohne beim Regiment 16 nochmals um Details zubitten, dies nicht thun, zumal dem Regiment durch Divisionsbefehlvom 29. November der Löwenanteil an der Entscheidung des blu-tigen Tages zugesprochen war." In demselben Sinne schrieb mirein früherer Regimentscommandeur, der spätere General Schwach:
„Wiesbaden, 25. Mai 1873. Mit dem Bescheide Ihres Bri-gadecommandeurs konnten Sie sich beruhigt fühlen; aber ich binmit Ihnen darin einverstanden, daß Sie Schritte thun mußten undnoch müssen, klar festzustellen, daß Sie den Hauptmann Feige ver-anlaßt haben, sich an der Verteidigung zu beteiligen, daß Sie ihmseine Stelle angewiesen haben, kurz, daß Sie die Initiative er-griffen. Hauptmann Feige konnte wohl aus eigener Initiative sichzur Mitwirkung anbieten, alles Weitere mußte aber von dem Be-fehlshaber der betreffenden Front ausgehen. Ich glaube auch Siezu gut zu kennen, als daß es anders gewesen wäre.
„Auf die übrigen Punkte kommt es vielleicht weniger an,dennoch, wenn einmal Berichte erstattet werden, ist das Richtigedem Unrichtigen vorzuziehen und jedenfalls müssen Ihre Angabenzuverlässiger sein, da Sie an Ort und Stelle den Befehl hatten."
Wenn nun das Hoenigsche Werk hervorhebt, daß die von ihmadoptierte Darstellung sich nicht nur in den Berichten von Feigeund Lancelle, sondern auch bei Scherff findet, so ist nicht zu über-sehen, daß nach den obigen Mitteilungen die Quelle dieser undanderer Details jene beiden Berichte sind.
Da in der Zuschrift eine Verständigung über die Differenzen
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