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Pferd unter dem Leibe erschossen worden und der für sein um-sichtiges und braves Verhalten in dieser Schlacht mit dem EisernenKreuze erster Klasse dekoriert wurde, verdient gewiß eine derartigeBerücksichtigung. Nach gewissenhafter Überzeugung des Unterzeich-neten gebührt dem Hauptmann v. Natzmer ungleich mehr Aner-kennung als dem Hauptman» Feige, so weit es beider Teilnahmean der direkten Verteidigung von Beaune betrifft. Im Vortragefindet das umgekehrte Verhältnis statt."
Diese Anerkennung mußte mich beglücken, zumal mir bald dar-aus mitgeteilt wurde, daß, nach einer Mitteilung des Chefs desGeneralstabes der Armee, die zur Sprache gebrachten Thatsachen,betreffend die Berichtigung der Major v. Scherffschen Darstellungder Schlacht von Beaune la Rolande, bei der Bearbeitung des Feld-zuges seitens der kriegsgeschichtlichen Abteilung des großen General-stabes berücksichtigt werden sollten. Gleichzeitig wurde mir vonanderer Seite geschrieben:
„Daß die Scherffsche Schrift von mehreren Seiten in hohemGrade anfechtbar ist, entschuldigt sich vielleicht aus der subjektivenArt, aus der sie entstanden zu sein scheint. Mir sind nun bereitsmehrere Remonstrationen zu Ohren gekommen, und wie ich höre,beabsichtigt General von Voigts-Rhetz selbst eine Gegendarstellungabfassen zu lassen. Ich beklage aufrichtig, daß durch die Schrifteines Offiziers, der im 10. Corps eine hervorragende Stelle ein-nahm, soviel Ärgernis inbezug auf einen der schönsten Tage desCorps entsteht.
„So weit übrigens Ihre Person berührt ist, kann ich nur ver-sichern, daß, was ich noch an Ort und Stelle gehört habe, IhresLobes voll war."
3.
Die Geschichtschreibung beschränkte sich in der Darstellung derVerteidigung von Beaune so, daß daraus für den vorliegenden Fallnicht viel zu entnehmen ist. Inzwischen wechselten die Vorgesetzten,welche den Krieg mitgemacht hatten, ihre Stellungen. Unter solchenUmständen wurde in der Geschichte des 16. Regiments, welche 1880erschien, die Darstellung der Umstände, welche die Veranlassung ge-geben, daß der Hauptmann Feige mit den beiden Compagnieen in