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Friedrichs III. zwischen Erzherzog Sigmund von Oester-reich-Tyrol und den 8 alten Orten: Zürich , Bern , Luzern ,Uri, Schwytz , Unterwalden, Glarus und Zug. Der Ver-trag verfolgte einen doppelten Zweck: Einerseits richtetesich seine kriegerische, aber sorgfältig geheim gehalteneSpitze gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund ,den rebellischen Vasallen Ludwigs XI.; anderseits trafer ein freundschaftliches Abkommen und Einverständnisszwischen dem Herrscher hause von Vorderösterreich-Tyrolund den Eidgenossen auf ewige Zeiten. Die hauptsäch-lichsten seiner Bestimmungen aber wareü: Es bestehtfortan Friede und Freundschaft zwischen Vorderöster reich -Tyrol und der Eidgenossenschaft; die auf ehe-maligem österreichischem Grund und Boden gemachtenEroberungen der Eidgenossen verbleiben diesen letzteren,dieselben dürfen jedoch diese ihre Eroberungen nichtweiter gegen die Lande des Erzherzogs Sigmund aus-dehnen ; es erfolgt eine allgemeine gegenseitige Amnestie;die Vertragschliessenden verpflichten sich, nicht nur nichtsFeindseliges mehr gegen einander zu unternehmen, son-dern auch keinen Dritten in derartigem Beginnen zuunterstützen oder ihm in irgend einer Weise dabei Vor-schub zu leisten; Handel und Wandel sind gestattet undbleiben frei von der Erhebung neuer Zölle; in dieseDichtung sind die 4 rheinischen Waldstädte: Bheinfelden,Säckingen , Laufenburg und Waldshut , zumal die ersterederselben, sowie der Schwarzwald , noch speziell einge-schlossen; dieses Alles wird beschworen Seitens der ge-krönten Häupter bei der Würde, die sie bekleiden, Seitensder Eidgenossen bei den Eiden, die sie unter einanderverbinden. *)
Dieses Abkommen, das hauptsächlich den Verzichtder Eidgenossen auf fernere Eroberungen nach Korden
*) Berner Staatsarchiv: Eidgenössische Abschiede; Band 2,pag. 913 ff.