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neten die Eidgenossen, zum Aerger der französischen Gesandten, ihre Stellung wohl dahin, dass sie sich desRömischen Reiches deutscher Nation „Ehrenbürger“nannten. *)
Zur ersten grösseren Einigung nach der öster-reichischen Seite gelangte man mit der „ ewigen Rich-tung“ von 1474.
Als Erzherzog Sigmund, von der Kriegslust seinesvorderösterreichischen Adels fortgerissen, mit den Eid-genossen in Fehde gerathen war und dieselben, in derHoffnung, sich das ganze nordöstliche Rheingebiet anzu-eignen, im Jahre 1468 vor Waldshut lagen, da bot erihnen, in seiner äussersten Noth, Geld zur Behebungihrer Klagen an; umsonst erklärten die Berner, sie seien„ausgezogen, um Schlösser und Städte zu gewinnen undnicht um Geld zu nehmen“**); die Zürcher setzten esdurch, dass man seinen Yorschlägen Gehör gab; schliess-lich ward der Mittelweg eingeschlagen, dass die StadtWaldshut nebst dem ganzen Schwarzwald den Eidge-nossen von Sigmund gegen die Summe von 10,000 Gulden,zahlbar durch ihn in Jahresfrist, verpfändet ward. DieZürcher zählten darauf, dass Sigmund, in seiner ständigenGelduoth, diese Summe niemals aufbringen könne undsomit das genannte Gebiet der Eidgenossenschaft vonselbst zufallen werde; die Berner aber sollten Rechtbehalten: Sigmund fand das Geld bei Karl dem Kühnen.
Und nun wurden die Yerhältnisse im Einzelnen ge-regelt durch den Vertrag von 1474. Derselbe wurdeabgeschlossen unter der ausdrücklichen VermittelungKönig Ludwigs XL von Frankreich und mit der offiziellallerdings erst nachträglich erfolgten Genehmigung Kaiser
*) Helvetia: Denkwürdigkeiten für die XXII Freistaaten derSchweizerischen Eidgenossenschaft , von Joseph Anton Balthasar.Zürich 1823, 1. Band, pag. 74.
**) Schweizergeschichte für Schule und Volk, von Dr. B. Hidber.Bern 1882, erster Theil, pag. 239.