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ihrem patriotischen Streben behindert durch die spezifischzürcherische Politik, die, was ihre auswärtigen Bezie-hungen betraf, von den beiden Gegnern Waldmann undGöldlin in gleicher Weise Vertretung fand. Die schwei-zerischen Ansprüche auf die Franche-Comte wurdenschliesslich an Ludwig XI. um die Summe von 150,000Gulden verkauft, da die Mehrzahl der Orte auf SeiteZürichs trat. Im Jahre 1485 war diese Summe dennauch völlig ausbezahlt, und wenn nachher schon durchden Frieden von Senlis die Franche-Comte wieder andie habsburgisclie Dynastie zurückfiel, so musste es dochfortan für die Eidgenossen Ehrensache bleiben, von einerdirekten Eroberung und Einverleibung dieses Landesabzusehen.
Dass aber die Eidgenossenschaft immer noch an derburgundischen Frage Antheil hat, kommt zum Ausdruckin der Bestimmung der Erbeinung, bezüglich des getreuenAufsehens der Eidgenossenschaft über die Franche-Comte .
So hatte sich bis zum Jahre 1511 das vertragsmässigeVerhältniss zwischen der Eidgenossenschaft und Oester reich gestaltet. Wenn Oesterreich dabei von dem Be-streben geleitet war, die Kräfte der Eidgenossenschaft in seinem Interesse gegen den Westen hin zu leiten, soerreichte es seine Absicht doch nicht vollkommen, dennauch Frankreich gelang es, Vereinbarungen mit derEidgenossenschaft zu treffen und mittelst derselben dieösterreichischen Absichten zu durchkreuzen. Die erstederartige Vereinbarung wurde im Jahre 1516 getroffen.
Zwischen „Franciscus, von gottes gnadenn küug zuFranckrych, Hertzog zu Meyland“ (Mailand ), „Herr zuJenow“ (Genua ) „vnnd Graff zu Ast“ (Asti ) „etc.“ einer-seits und den 13 Orten der alten schweizerischen Eid-genossenschaft nebst dem Abte von St. Gallen , der StadtSt. Gallen , Graubünden , Wallis und Mülhausen anderer-seits wurde ein „ewiger Friede“ abgeschlossen. DieKontrahenten beschliessen zu Vermeidung von jedem