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Beiträge zur Geschichte der Einigungen der alten Eidgenossenschaft mit dem Auslande und des Verhaltens der Eidgenossenschaft bei dem endgültigen Uebergang der Franche-Comté an Frankreich : Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der philosophischen Fakultät der Universität Bern vorgelegt / von Hartmann Friedrich von Mülinen
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künftigen Krieg und Zwist einenstätenn Ewigennfridenn vnnd fründtschafft.

1) Es soll durch die nachfolgenden Punkte allerHader geschlichtet werden, der in Folge des letztenKrieges zwischen den Kontrahenten entstanden ist; dieaus noch früherer Zeit datirenden Ansprüche der Schweizer an die Krone Frankreich aber sollen nach den zwischenLudwig XII. , damaligem Herzoge von Hailand, undden Eidgenossen vereinbarten Kapiteln ihre Erledigungfinden.

2) Die Kriegsgefangenen sollen beiderseits ohneEntgelt freigelassen werden.

3) Es sollen die aus noch früherer Zeit her da-tirenden Ansprüche der eidgenössischen Kriegsknechtean den König befriedigt werden.

4) Es sollen alle Diejenigen, die von den Eidge-nossen ins Burg- und Landrecht aufgenommen wordensind, gemäss dem Wortlaute der zwischen König Lud­ wig XII . und den Eidgenossen vereinbarten Kapitel, inFrankreich der nämlichen Rechte, wie die Eidgenossen,gemessen; ausgenommen jedoch sind Diejenigen, dieausserhalb der Eidgenossenschaft und in anderem alsdeutschem Sprach- und Xationalgebieto sich befindenund den Eidgenossen nicht unterworfen sind.

5) Die eidgenössischen Kaufleute sollen aller ihrerbisherigen von den Königen von Frankreich in der StadtLyon gewährten Privilegien theilhaftig bleiben. Den her-zoglich mailändischen Unterthanen des französischen Königs, die früher Maximilian Sforza und den Eidge-nossen gedient haben, wird den Eidgenossen zu Liehevom Könige verziehen, so dass sie ohne Schaden heim-kehren können.

6) Die Eidgenossen sollen aus gutwilligkeyt desKönigs zum Ersatz der ihnen aus der Belagerung derStadtDision (Dijon ) erwachsenen Kostenvy er hundert