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Fassen wir die Resultate unserer bisherigen Betrach-tungen zusammen: Aus der Entwicklung der Vertrags-verhältnisse hat sich ergeben, dass ein Theil der Eid-genossenschaft in Spanien eine feindliche Macht erblickteund desshalb wenig geneigt war, spanischen Besitz inder Franche-Comte schützen zu helfen, und dass daherdieser nämliche Theil der Eidgenossenschaft die alteBestimmung der Erbeinung mit Habsburg bezüglich desgetreuen Aufsehens mehr und mehr auf sich beruhenliess. Die inneren Verhältnisse der Schweiz sodann, ihreZerrissenheit und geringe Aktionsfähigkeit, hatten fürdie Angelegenheiten der Franche-Comte das gleiche Re-sultat, dass die Eidgenossenschaft immer weniger insGewicht fiel gegenüber den französischen Aspirationenauf die Landschaft. Und endlich war die innere Ent-wickelung der Verhältnisse in der Franche-Comte aufeinem Punkte angelangt, wo diese Landschaft keinegrosse Widerstandsfähigkeit inehr gegenüber einem ent-scheidenden Schlage Frankreichs bewähren konnte. Dochist bei alledem auf der andern Seite nicht aus den Ausen
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zu verlieren: Wenn schon die Bestimmungen der Erb-einung sozusagen eingeschlafen waren, so gab es dochin der Eidgenossenschaft immer noch Leute genug, diesich des Rechtes und der Pflicht, für die Sache derFranche-Comte einzustehen, erinnerten. Auch musstejedem Patrioten in der Schweiz die Gefahr vor Augenschweben, die seinem Lande drohte, wenn mit der Ein-fügung der Franche-Comte in Frankreich die französische Macht bis dicht an die schweizerischen Marken sichheranschob. Und so hat sich denn in der That in denTagen Ludwigs XIV. gezeigt, dass zwar eine Partei inder Eidgenossenschaft den Anschlägen Ludwigs XIV.keinen nennenswerthen Widerstand entgegensetzte, dassaber der französische Machthaber mit einer andernschweizerischen Partei zu rechnen hatte, welche seinerburgundischen Politik Schwierigkeiten bereitete. Wir