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schliesslich von Zürich sagt: „Der Bürgermeister Hirzelist ein gar rechtschaffener Mann, und für uns sehr gutgesinnt; das nemliche kann man nun beinahe vom gan-zen kleinen Rathe dieses Kantons rühmen.“ *)
Was aber die von den Mächten wegen des end-gültigen Verlustes der Franche-Comte gegen unsere Vor-fahren erhobenen Beschuldigungen betrifft, so werdendieselben am besten durch den Umstand widerlegt, dasssie auch ihrerseits hiebei das gegenseitige „getreue Auf-sehen“ völlig ausser Acht gelassen haben.
*) Helvetia : Denkwürdigkeiten für die XXII Freistaaten derschweizerischen Eidgenossenschaft, von Joseph Anton Balthasar.Zürich 1823. Erster Band, pag. 82.