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Beiträge zur Geschichte der Einigungen der alten Eidgenossenschaft mit dem Auslande und des Verhaltens der Eidgenossenschaft bei dem endgültigen Uebergang der Franche-Comté an Frankreich : Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der philosophischen Fakultät der Universität Bern vorgelegt / von Hartmann Friedrich von Mülinen
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Schiffchen spielen. Der Zoll gegen Freiburg ward auf-gehoben, der gegen Zürich blieb bestehen.

Was aber die Vermehrung und beliebige Verwen-dung der schweizerischen Truppen im Dienste Frank­ reichs , sowie das Tauschobjekt für die Vortheile, die dieSchweizer aus der Franche-Comte bezogen, betraf, sokonnte Ludwig XIV. , Dank der Mithülfe St. Romains,seine Absicht, die Werbungen durchzuführen, die Vor-rechte des Garderegiments zu beschränken, die Frei-kompagnien zu errichten und die Stellung der Offiziereabhängiger von ihm selbst zu gestalten, um so eher ver-wirklichen, als die Schweizertruppen nicht nur von denSiegen Frankreichs ganz geblendet waren, sondern auchihre heimatlichen Regierungen ganz in der Hand Frank­ reichs wussten und desshalb deren Befehle nicht mehrso genau nahmen; und ebenso konnte Ludwig XIV. be-treffs der Vortheile der Franche-Comte , da das Schutz-geld, als zu gering geachtet, wenig in die Wagschalefiel, die Schweizer sattsam dadurch befriedigen, dass erihnen das Salz von Salins um einen Drittel billiger über-liess, als sie es vordem bezogen.

Eine patriotische Politik ist in diesen Jahren haupt-sächlich durch die Verkehrtheit und Engherzigkeit derPolitik Zürichs und durch die Geldgier der kleinen Kan-tone behindert und gelähmt worden; was die HaltungBerns betrifft, so hat es gewiss auch hier nicht anSchwächen gefehlt, aber sehr zu beachten ist doch wohl,wenn selbst Stuppa, obwohl der grösste Gegner der ber-nischen Regierung, seinem Könige gegenüber eingesteht, . . . dass die Bürger von Bern sich ebenso wenig durchGeld und Pensionen bestechen lassen, als durch Handels-vortheile, da man weder in der Stadt noch auf demLande Handel und Gewerb treibt *), während St. Romain

*) Helvetia: Denkwürdigkeiten für die XXII Freistaaten derschweizerischen Eidgenossenschaft, von Joseph Anton Balthasar.Aarau und Bern 1826. Zweiter Band, pag. 423.