schalls und dem eidgenössischen Befehlshaber der schweizeri-schen Truppen an der Nhcinlinie Obersten von Herrenschwandnachstehende Ucbereinkunft zu Stande, welche zu Lörrachim Hauptquartiere des Feldmarschalls unterzeichnet wurde.
»Erstens. Alle schweizerische» Truppen auf der Rhein-linie werden mit Kriegsehren, Waffen und Bagage, ab-marschieren.« ,,
»Zweitens. Allen schweizerischen Truppen wird aufihrem Marsche der ungestörte Rückzug mit ihrer Artillerieund Munition zugesichert; und dort, wo Kolonnen dieserTruppen mit jenen der Alliirten zusammentreffen sollten,wird auf Begehren des schweizerischen Offiziers ein Offizierder Alliirten dieselben begleiten. Die rückbleibenden Kran-ken werden von ihren eigenen Aerzten sorgfältig behandelt,und nach der Heilung ihre» Bataillons zugeschickt. FürOrdonanze» und einzelne Detachcmentü, welche allenfallsin den Dörfern zurückbleibe», gelten die nämlichen Bedin-gungen. Sie werden ungesäumt den Marsch zu ihre»Korps antreten.«
»Drittens. Die möglichste Sicherung von Basel gegenUnternehmungen von französischer Seite wird von Seiteder alliirten Mächte zugesagt.«
»Aiertens. Die Thore der Stadt Basel werden mor-gen Früh um zwei Uhr den k. k. Truppen unter AnführungSr. Durchlaucht des Herrn Generalmajors Prinzen Ko-burg eröffnet werden.«