238
Der Feldzug 1812 in Rußland noch einmal.
läßt Herr v. Smitt auch jene frühere Kritik, durch welche die seinigeveranlaßt wurde, im Auszug abdrucken und führt fie mit den Wor-ten ein;
„Wir lasfen nachfolgend zu mehrer Vollständigkeit zuerst die er-wähnte Kritik des Ungenannten im Auszuge folgen, als Theil derAkten in diesem Streite und als geistreichen Aufsatz eines scharfsin-nigen, wohlunterrichteten Mannes, dessen Urtheile und Bemerkungenwir vollkommen unterschreiben."
Diese Kritik, der Herr v. Smitt in so schmeichelhafter Weiseseinen Beifall zollt, ist nun aber nicht von einem russischen General,sondern von mir! Sie ist mein Werk — Herr v. Smitt weiß dasnicht, obgleich es in Petersburg doch so ganz unbekannt nicht ge-blieben war, und außer meinen persönlichen Freunden auch die ge-sammte Akademie der Wissenschaften mich gar wohl als den Ver-fasser kannte.
Die Akademie war nämlich mit Danilewsky's Werk und seinerZudringlichkeit in nicht geringer Verlegenheit; denn sie selber durftesich ein Urtheil darüber nicht anmaßen, und wollte sie sich um einGutachten an die wissenschaftlich gebildeten Generale der russischenArmee wenden, so mußte sie erwarten, daß die Herren — bei Namenaufgefordert — sich vorsichtig den Umständen fügten, den kaiserlichenHistoriographen in allgemein gehaltenen Redensarten lobten und ihmden Preis zuerkannten. Befreundet mit mehreren Mitgliedern derAkademie, wie namentlich mit dem ehrwürdigen Krug, und auch sonstmehrfach von ihnen zu Rathe gezogen, nahm ich mich der Sache anund schrieb die hier übersetzte Kritik in der eigentlich offiziellen Spracheder Petersburger Akademie, nämlich in der französischen.
Daß Herr v. Smitt sich in „nicht geringer Verlegenheit" befand,als nun an seinen Spruch appellirt wurde, das liegt in der Naturder Sache. In allgemeinen Ausdrücken loben, das hatte meine Kritikunmöglich gemacht — selbst wenn Herr v. Smitt es gewollt hätte,— was jedoch gewiß Niemand voraussetzen wird, der mit seinenSchriften bekannt ist. Die Wahrheit zu sagen, war allerdings da-durch, daß schon eine wahrhafte Kritik vorlag, weniger mißlich ge-worden als früher, aber es hatte immerhin sein Bedenken. — DerTadel mußte sehr sicher begründet werden, und die Pflicht objectiverUnparteilichkeit, die durch das Richtcramt geboten war, gestattete dann