VI.
Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in
KuUand.
( 1859 .)
Der Krieg in der Klimm, dessen Gang alle Völker Europasmit größter Spannung folgten, weil man allgemein glaubte, daß er,in hartnäckigen Kämpfen unabsehbar verlängert, ganz unberechenbareWechselfälle, vielleicht eine gänzliche Umgestaltung aller europäischenVerhältnisse herbeiführen müsse; — dieser großartige Krieg war kaumdurch einen eiligen — vielleicht übereilten — Frieden überraschendgeschlossen, als die allgemeine Aufmerksamkeit in eben so unerwarteterWeise auf das Innere Rußlands gelenkt wurde.
Der Kaiser Alexander II. sprach den Willen aus, der Haupt-masse seines Volks, dem leibeigenen Bauernstand, die Rechte persön-licher Freiheit zu verschaffen.
Ein so unerwartetes kaiserliches Wort konnte nicht verfehlen, dieallgemeinste Ueberraschung hervorzurufen. Alle Welt gerieth in Er-staunen, und zwar um so mehr, je weniger die Zustände Rußlandsund die Verhältnisse, die dort obwalten, genügend bekannt sind.Vielfach ist seitdem die bevorstehende Umgestaltung besprochen wor-den, aber überwiegend in solcher Weise, daß eben jene Unkunde, dieUnbekanntschaft mit der wirklichen Sachlage, in Urtheilen und Rath-schlägen auf das Entschiedenste hervortritt.
Selbst diejenigen, die das Beginnen des Kaisers mit einer ge-wissen Wärme loben, halten sich doch meist sehr im Allgemeinen,heben die edle Absicht hervor, und behelfen sich mit der Vorstellung,