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Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in Rußland.
kann in einer Geldsumme bestehen, die in jährlichen Raten, im Lausevon zwölf bis fünfzehn Jahren abgetragen werden muß: — oder inArbeiten; in außerordentlichen Frohndiensten, die der Bauer fünfzehnJahre lang noch außer den ihm als Pacht für seinen Acker aufer-legten Diensten dem Grundherrn zu leisten verpflichtet ist.
Die Lasten, die der Bauer trägt, seine Leistungen und Dienstesollen also auf fünfzehn Jahre hinaus um ein Bedeutendes über dasbisherige Maaß gesteigert werden, damit er am Ende dieser schwerenZeit die Hütte, die er selbst mit eignen Händen gebaut — und dieer bisher inne gehabt hat, ohne irgend einen besonderen Zins dafürzu entrichten, als werthloses, ja lästiges Eigenthum besitze!
Die Sache ist in jeder Beziehung eigenthümlich.
Die Hofraite und der Acker eines Bauernhofes gehören dochwesentlich zusammen und bilden erst in ihrem Verein ein nutzbaresGanze. Die Bewirthschastung der Aecker ist ohne Ställe und Scheu-nen nicht möglich: — die Ställe und Scheunen vollends entsprechen,getrennt von dem Ackerlande, keinem denkbaren Zweck und habenfolglich keinen Werth. Man kann den Bauern zum Pächter machen,man mag ihm zumuthen, daß er vermöge Ankaufs Eigenthümerseiner Scholle werde: in jedem Fall aber müßte der Gegenstand, derihm verpachtet oder verkauft wird, doch eben der Bauernhof in seinerorganischen Gesammtheit sein, das Anwesen, das wirklich die Grund-lage seiner Existenz werden soll. Den Bauernhof zu spalten, dieHofraite von den Aeckern zu trennen, und sie für sich allein demgezwungenen Käufer, dem Bauern, zu einem Preis zu verkaufen,der ihm ohne seine Zustimmung auferlegt wird, ausdrücklich damiter gebunden sei und gezwungen, wenn anders sein theuer erworbenesEigenthum etwas nütze sein, einen Zweck haben und einen Werth ge-winnen soll, das dazu gehörige Ackerland unter jeder Bedingung zupachten, zu jedem Preis, den vorzuschreiben und durch das Gesetzbestätigen zu lassen dem Grundherrn genehm ist: — das sind Mittel,die Lage des Bauernstandes zu verbessern, wie man sie wohl nochnie und nirgends ersonnen hat! Es ist ungefähr so, als ob mandem Bauern eine Hälfte einer zerschnittenen Banknote verkaufte, da-mit er gezwungen sei, auch die andere Hälfte zu erwerben, indem erden ganzen Betrag zu hohen Zinsen auf Borg nimmt.
Und nun denke man sich hinzu, in welchen Vorstellungen der