Band 
Erster Band.
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Z26 Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in Rußland.

die Rathschläge der Adelscomitos eher verschlimmert als verbessertzu sehen, denn unter den Herren der Leibeigenen stößt die Regierungmit ihren Absichten vielfach auf den bösesten Willen, der sich in jederWeise kundgiebt. Es giebt ihrer, die im Allgemeinen die Nothwen-digkeit heilsamer Reformen zugeben, aber diese auf Verwaltung, Ar-mee, Flotte und allenfalls die Universitäten beschränkt wissen möchten.Alles Uebrige sei ein unnützes und gefährliches Experimentiren. Inder Verwaltung liege das Uebel; die Leibeigenschaft sei keins. — Esgiebt ihrer, die zwar wohl in der Leibeigenschaft ein Uebel sehen,dennoch aber aus besonderer Furcht vor dem Volksleben, das sichregen könnte, verlangen, es sollte Alles unverrückt erhalten werden,wie es eben steht: — als ob das nicht das gefährlichste Experimentvon allen wäre! — Es giebt ihrer endlich, die wohl zugeben, dieLeibeigenschaft könne in Beziehung auf das Allgemeine ein Uebel sein,und die dennoch mit cynischer Selbstsucht nicht in ihre Aushebungwilligen wollen, um nichts von ihrer persönlichen Stellung zu ver-lieren; die da meinen, wenn man ihnen von den Gefahren dieserZustände spricht: die Regierung sei dazu da, ihnen die Bauern inOrdnung und Unterthänigkeit zu erhalten:

Als die Absichten des Kaisers zuerst kund wurden, hörten wirdie Worte einer russischen Fürstin, die erklärte: der Kaiser wolle dieBauern frei machen, es werde ihm aber nicht gelingen: „Mus80 MIN 68 plus torts gus lui!"

Der Adel mehrerer Provinzen — namentlich des GouvernementsTamboff — hat sich, wenigstens im Anfang, geradezu geweigert,überhaupt aus die Vorschläge der Regierung einzugehen, und dieComites, die bereits gebildet sind, haben sich zum Theil augenschein-lich die Aufgabe gestellt, die Sache in die Länge zu ziehen — ohneZweifel in der Hoffnung, man werde sie zuletzt ganz rückgängigmachen können.

Merkwürdig ist es zu sehen, was da mitunter für Schwierigkeitenvon den Comites für unüberwindliche ausgegeben werden. So istin den Entwürfen der Regierung die Forderung ausgesprochen, dieStellung der Rekruten müsse unbedingt sichergestellt werden, und bei-läufig wird angedeutet: es seien auch die Regeln festzusetzen, nachwelchen die Bauern den Rekrntenpslichten zu genügen haben: „DieStellung der Rekruten muß den Gemeinden überlassen bleiben, mit