Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in Rußland. 327
Bestätigung der Gutsherren", — d. h. es soll dauüt ungefähr sobleiben wie bisher. Außerdem sehen die Leute seit vierzig Jahren,seit 1818, in ihrer unmittelbaren Nähe, in den Ostseeprovinzen, wiedie Sache, der Freizügigkeit der Bauern unerachtet, zu handhabenist, und sich ohne alle Schwierigkeiten macht. Dennoch wollen meh-rere Comites gleich hier eine Unmöglichkeit vor sich sehen, und behaup-ten, nicht zu wissen, wie die Rekrutenstellung gesichert werden könnte!
In einem an den Kaiser Alexander II. gerichteten (zu Parisgedruckten) „Llemoies", dem Werk eines vornehmen Russen, wirdausgesprochen, daß der Kaiser den Bauern nicht die Freiheit gewäh-ren könne, ohne den Adel durch freie politische Institutionen zu ent-schädigen und Rußland in eine Art von Adelsrepublik umzuwandeln.Bon einem Beweis ist freilich nicht die Rede; mit der Oberflächlich-keit eines Weltmannes hat der Verfasser gar keine Ahnung davon,daß seine Behauptung eines Beweises bedarf, oder was ein Beweisüberhaupt für ein Ding ist. Auch ist die Forderung gar nicht ernst-lich gemeint. Sie soll nur von der Emancipation der Bauern zurück-schrecken, die schließlich geradezu widerrathen wird, indem der Verfasserandeutet, sie müsse und werde den Untergang Rußlands, vor Allemaber den der Dynastie, herbeiführen.
Ebenso hat, als das Petersburger Comite seine Arbeiten been-digt hatte, einer der Herren, ein gewisser Platonoff, erklärt: nunmöge die Regierung den gesammten Adel zusammenberufen und die-sem ihre von dem Comite überarbeiteten Vorschläge zur Beschluß-nahme vorlegen; anders könnten diese berechtigter Weise nicht in'sLeben treten. Er sagte mit diesem Nachsatz wohl eigentlich nicht dieWahrheit, in einem Lande, dessen Gesetze den Satz obenan stellen,daß die gesetzgebende Gewalt dem Landesherrn ganz allein zusteht.Er hat dabei ferner den sehr wichtigen Umstand vergessen, daß auchder gegenwärtige Zustand, die Leibeigenschaft der Bauern, durchausgar keinen anderen Rechtsgrund hat, als einen einfachen, aus eigenerMachtvollkommenheit der Krone erlassenen Befehl. Er hat aber auchganz gewiß nicht in der Erwartung gesprochen, die Generalstaatennun demnächst wirklich zusammenberufen zu sehen; sondern vielmehrin der Hoffnung, man werde erschrecken und die ganze Sache über-haupt liegen lassen, wenn ähnliche Forderungen auch von anderenComites wiederholt würden.