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Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in Rußland.
Vielversprechend für die Zukunft ist auch die große Selbstständig-keit die man den Landgemeinden in Beziehung auf die Verwaltungihrer eigenen Angelegenheiten gewährt hat. Man durfte das thun;es war das keineswegs etwa ein gewagtes Experiment, denn in denDomainen - Dörfern, und den weiten Besitzungen der reichen Land-herren waren die Bauern ohnehin gewohnt sich selbst zu rathen undzu helfen.
Doch ist nicht Alles so gut geworden als es wohl hätte werdenkönnen, wenn man sich früher ernstlich mit der Emancipation derBauern beschäftigt, und diese große Veränderung der socialen undwirthschastlichen Zustände mit staats- und volkswirthschaftlicher Einsichtmethodisch eingeleitet hätte. So wie die Dinge wirklich gehandhabtworden sind, hat Rußland eine bedenkliche Krisis, eine schwere Ueber-gangs- und Prüfungszeit durchzumachen gehabt, und die bestehendenVermögensverhältnisse sind vielfach verschoben worden.
Es ist nicht eben schwer, sich Rechenschaft davon zu geben, worindas Unheil dieser Zeit seinen Grund hatte. Man erwäge nur, daßselbst diejenigen Grnndherren die eigene Meierhöse — Rittergüter,wie sie sich im mittleren und westlichen Europa finden — in ihrenGemarkungen besaßen und selbst bewirthschafteten, oder für ihre Rech-nung bewirthschaften ließen — in Folge der plötzlich eintretendenVeränderung der Betriebsweise, ihr Betriebs-Capital ebenso plötzlichnach einem verhältnißmäßig sehr großen Maßstab vermehren mußten— und dann denke man sich die Lage derjenigen Landherren, derenbisherige Leibeigene Zinsbauern waren, die selbst gar keine Meier-höse, keine eingerichtete Landwirthschast hatten. Diese Herren warennun daraus angewiesen, einen selbstständigen landwirthschastlichenBetrieb aus den weiten Ländereien, die ihnen — und zwar oft ge-nug in mehreren Gemarkungen zugleich — zur Vertilgung blieben,von Grund aus neu erst zu schaffen; alles was ein landwirtschaft-licher Betrieb voraussetzt, von den Baulichkeiten, von den Ställenund Scheunen an, erst zu gründen und zusammenzubringen. Unddas sollte und mußte in einem an Capital sehr armen Lande ge-schehen — in dem selbst in gewöhnlichen Zeiten, wenn die Betrieb-samkeit ihren von Alters her geregelten Gang geht, Capitale nursehr schwer auszutreiben waren und sehr hoch verzinst werden mußten.Um wie viel ungünstiger die Lage des Geldmarktes dadurch werden