Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in Rußland. 329
Dieser Aufsatz wurde geschrieben, als kaum die ersten Verord-nungen erlassen, kaum die ersten Anordnungen getroffen waren,welche die Emancipation der Bauern in Rußland einleiten sollten;als eine gewisse Unklarheit und schwankende Unsicherheit die in diesenAnordnungen walteten, besonders aber mancherlei bedenkliche Aeuße-rungen die in den Provinzial-Comitös laut wurden, befürchten ließen,daß die Lösung der schwierigen Aufgabe wohl eine sehr unheilvollewerden könne.
Die Dinge haben sich schließlich zum Besseren gewendet; diebäuerlichen Verhältnisse sind in besserer Weise gelöst worden, alsman nach den ersten, unsicher tastenden Vorschlägen und Erörterungenirgend erwarten durfte. Viele in diesen Blättern geäußerte Be-denken und Besorgnisse sind glücklich beseitigt. — Und doch darfdieser Aufsatz vielleicht auch Heute noch aus einiges Interesse An-spruch machen. Besonders deshalb, weil darin die kaum zu ermessen-den Schwierigkeiten, die der Kaiser Alexander II. bei seinem groß-artigen und edlen Unternehmen zu überwinden hatte, in möglichstkurzen Worten zusammengestellt sind. Die Wucht dieser Schwierig-keiten ist in der That kaum zu überschätzen. Sie lagen, wie wir ge-sehen haben, zum großen Theil schon in der Sache selbst, in derAuftheilung, in der Nutzungsweise des Bodens, über die man inRußland noch nicht hinausgekommen war; sie lagen aber auch mitnicht minderem Gewicht in dem Widerstreben des Landsäßigen Adels,und in dem Mangel an staatsmännischer und staatswirthschaftlicherEinsicht, der sich in den Vorschlägen zeigte, die gemacht wurden, undin den zum Theil sehr verwunderlichen Erörterungen, zu denen sieVeranlassung gaben.
Der Hauptgewinn, den die gesetzlichen Verfügungen, wie sie zu-letzt endgültig festgestellt wurden — im Vergleich mit den früherenEntwürfen — dem Lande und der Zukunft brachten, besteht darin,daß der Bauernstand mit einem wirklichen, nutzbaren Landeigenthnmausgestattet worden ist, anstatt der werthlosen Hütte, die man ihmursprünglich nur geben wollte; die man ihm in der That nur in derHoffnung geben wollte, daß dieses Geschenk in gewissem Sinn dieBande der Leibeigenschaft ersetzen, den Bauern von neuem an dieScholle Linden, und zwingen werde, ein wirkliches Anwesen von demGrundherrn zu pachten.