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Erster Band.
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Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in Rußland.

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außerhalb der eigenen Flur, wird ohne Zweifel für die Landleute inwenigen Jahren eine sehr viel dringendere werden, denn die Verhält-nisse, die man für sie geschaffen hat, sind, wie wir gesehen haben,kaum genügend für die Gegenwart und keineswegs von der Art, daßsie ihnen für die Zukunft eine größere Selbstständigkeit versprächen.Unter den früheren Bedingungen konnte es nur erwünscht sein, wenndie Seelenzahl einer Landgemeinde sich vermehrte. Nahm die Be-völkerung zu, so wurde eben die Flur des Dorfs in entsprechendemMaaße — so weit die Kräfte reichten — erweitert. An wüst liegen-dem Lande, das unter den Pflug genommen werden konnte, fehltees zur Zeit in der Regel nicht; es lag dessen meist gar viel rundumher. Jetzt dagegen ist die Flur des Dorfs einmal und für immerfest umgrenzt. Mag auch wüstes Land umher liegen — es ist frem-des Eigenthum! — Die Flur kann nicht erweitert werden; nimmtdie Bevölkerung zu, wird die Zahl der Berechtigten immer größer,so müssen die Landloose der Einzelnen nothwendiger Weise immerkleiner, immer ungenügender werden — und es könnte gar wohl diegesammte Bevölkerung ganzer Provinzen zu einem gar eigenthüm-lichen Mittelding von Bauern und Proletariern werden!

Doch, die Russen sind ein sehr intelligentes Volk, das auch einergroßen Energie fähig ist, wenn es sich dazu aufgefordert fühlt. Wieviel auch versehen worden sein mag, und trotz aller bösen Anzeichenvon Verderbtheit in gewissen mittleren Schichten der Gesellschaft, wirdsich dieses Volk früher oder später — in einer oder anderer Weise inZustände emporarbeiten die der Weltlage wie seinem eigenen Wesenentsprechen.

Die ehemaligen Herren der Bauern haben im Allgemeinen, be-sonders in den nördlichen Provinzen, mehr Ländereien behalten, alssie wirklich auszunützen vermögen; sie würden gewiß gern Ein undAnderes davon veräußern, wenn sich nur Käufer fänden für Grund-stücke von einer mäßigen Anzahl Desätinen, wie sie einem gutenBauernhof entsprechen. Noch ist dem russischen Landmann der Ge-danke fremd sich außerhalb seines heimathlichen Dorfs, aus Sonder-Eigenthum, ein selbstständiges landwirthschaftliches Anwesen zu grün-den — die Strebsamen unter den Bauern werden, wie gesagt, Hau-sirer, Krämer, Kaufleute — Städter. Aber es ist doch.möglich, daßmit der Zeit der Sinn auch der unternehmenden unter den Land-