Band 
Zweiter Band.
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zur Revolution und zur Fusion. (1856.)

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Einwendungen genügten dem Parlament nicht mehr; kaum nach Pariszurückgekehrt, faßte es gegen die Regierung gerichtete Beschlüsse(nri'Zts). Schon am 8. August erklärte dieser höchste Gerichtshof,vermöge eines solchen förmlichen Beschlusses, Alles, was in Versaillesgeschehen war, für null und nichtig, und sendete zugleich diesen schrift-lich gefaßten Beschluß an alle ihm untergeordneten Behörden imReich. Das war nicht mehr und nicht weniger als ein Gebot, denköniglichen Befehlen nicht nachzukommen und die Steuern zu ver-weigern. In der einleitenden Auseinandersetzung der Gründe seinesWiderstandes stellte das Parlament eine ständische Verfassung alsdas alte, unwandelbare Recht Frankreichs dar; die reine Monarchie,wie sie seit Nichelieu's Zeiten bestanden hatte, als bloßen Mißbrauch,indem es zugleich und zwar diesmal in den bestimmtesten Ausdrücken,die Versammlung der Reichsstände geradezu forderte.

Es half nichts, daß am 9. eine königliche Verordnung mit Ge-räusch einige nicht allzu bedeutende Beschränkungen verkündete, die imHaushalt der Königin, in der Verwaltung der königlichen Schlösseru. s. w. vorgenommen werden sollten —: Dinge, die, beiläufig be-merkt, vielfach versprochen, nicht einmal gehalten wurden. Das Par-lament eröffnete darum nicht minder schon am 10. ein gerichtlichesVerfahren gegen Calonne, und dieser fand es gerathen, nach Eng-land zu entfliehen, obgleich der König den Prozeß vor den Staats-rath zog. So legte auch Calonne in seiner Besorgniß Zeugniß abvon der Ohnmacht und Treulosigkeit der Regierung, deren Schutz ersein Geschick nicht anvertrauen mochte.

Der Erzbischos de Brienne, seit dem ersten August förmlich zumPrinzipalminister ernannt, glaubte dadurch etwas zu bewirken, daßer das Parlament von der Pariser Welt hohen und niederen Stan-des trennte, von deren Zustimmung es sich getragen fühlte. DerGerichtshof wurde am 14. nach Troyes verlegt; jeder einzelne Par-lamentsrath durch einen königlichen Siegelbries (lsttrs äs cmeliat),den ihm ein Gardeoffizier in der folgenden Nacht überbrachte, dort-hin beschieden und zu augenblicklicher Abreise gezwungen.

Aber aus der einen Seite erlebte der König, schon jener gering-fügigen Einschränkungen wegen, die kaum sechs Millionen Livres jähr-lich betragen haben würden, wenn sie je vollständig zur Ausführunggekommen wären, von Seiten der Herren vom Hofe heftige Scenen,

v. Bernhardt, verin. Schriften. II.