Band 
Zweiter Band.
Seite
48
JPEG-Download
 

48

Der französische Adel in seinem Verhältniß

beiwohnen konnten, ja aus den Gesammtsitzungen des Pariser Par-laments, zu denen sich alle Abtheilungen desselben vereinigten, nurin Folge eingelassenen Mißbrauchs wegblieben, nahm diese allgemeineVersammlung des Gerichtshofs und der zu demselben gehörendenPairs, wenn sie zusammen trat, neue königliche Verordnungen anzu-hören und dieselben in ihre Protocolle, in die Reihe der in Frank-reich geltenden Gesetze einzutragen, einen erweiterten Character an,der sich in das Unbestimmte deuten ließ.

In solchen Sitzungen nun wurden in Gegenwart der königlichenPrinzen Schmähungen der Regierung ausgesprochen und Reden ge-halten, die vollkommen so leidenschaftlich waren, als diejenigen, diewenige Jahre später von der Rednerbühne der Jakobiner herab er-schallten. Nicht bloß Parlamentsräthe, sondern auch Herzoge undPairs von Frankreich ließen sich in dieser erbaulichen Weise ver-nehmen. Das Pariser Volk nahm lebhaft Partei für das Parlament,und daß Kunst und Absicht dazu beitrugen, den Ausdruck der öffent-lichen Meinung bis in das Bedenkliche zu steigern, ist kaum zu be-zweifeln. Schon vor Jahren hatte der Adel nicht verschmäht, Volks-aufläufe anzuzetteln, um die ihm verhaßte Verwaltung Tnrgot's zustürzen —: auch jetzt waren beständig lärmende Volshaufen vor demSitzungspalast des Parlaments versammelt; sie verfolgten die Brüderdes Königs, wenn sie als Boten der Regierung kamen und gingen,mit Zeichen eines sehr unverhohlenen Mißfallens; sie riefen undklatschten den am Meisten widerspenstigen Parlamentsräthen Beifallzu, und es scheint, daß der Parlamentsrath Duport, der im Interessedes elenden Herzogs von Orleans handelte, diese Theilnahme desVolks eingerichtet hatte, leitete und bezahlte.

Drei Mal war der königliche Befehl, die neuen Verordnungeneinzutragen, wiederholt worden , drei Mal hatte sich das Parlamentgeweigert —: da wurde es zu einer königlichen Kissensitzung nachVersailles beschieden, wo es dann (am 6. August) schweigend demBefehl Ludwig XVI. nachkommen mußte.

Wie ähnliche frühere, war aber auch dieser Sieg der Regierungnur ein scheinbarer; er hatte keine Folge, als daß die Ohnmacht derregierenden Gewalt, die Versallenheit des ganzen Zustandes sich mehrals je offenbarten, und der Widerstand der bevorrechteten Stände denMuth gewann, sich zur Vermesscnheit zu steigern. Vorstellungen und