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Zweiter Band.
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zur Revolution und zur Fusion. (1856.) 67

königlichen Befehl, auseinander zu gehen, geradezu den Gehorsamverweigerte.

Der kommandirende General, Herzog von Clermont-Tonnöre,ließ den Parlamentsräthen (am 7. Juni) königliche Siegelbriese zu-stellen, vermöge welcher sie aus der Stadt verwiesen wurden: aberdie Mitglieder des Gerichts fanden eine mächtige Stütze in der Be-völkerung. In hellen Hausen versammelte sich das Volk und geleitetedie Räthe aus ihren Wohnungen in den Sitzungssaal. Ja, die Un-ruhen griffen weiter um sich, da die Masse einmal in Bewegung war;man versuchte das Arsenal zu stürmen und das Haus des komman-direnden Herzogs. Nur der Angriff auf dies letztere gelang, Clermont-Tonnöre fiel selbst in die Hände der empörten Rotte und schwebteunter vielfachen Beleidigungen und Mißhandlungen als Gefangenerviele Stunden in Lebensgefahr, bis die Menge ihn freiwilliggehen ließ.

Am Abend erlosch die Unruhe gleichsam von selbst ohne bestimmtesErgebniß, nachdem mehrfach Blut geflossen war, und auch das Par-lament beschloß, den königlichen Siegelbriesen Folge zu leisten, frei-lich ohne in der Hauptsache nachzugeben oder die Rechte der Ständefallen zu lassen.

Mißbilligte nun etwa der im Lande ansässige ritterliche Adel,die nobl688s (l'äpos, wenigstens den offenen, gewaltsamen Aufstandgegen die legitime Macht der Krone? — Schaarte er sich entrüstetum den Thron, um ihn mit hingebender Treue gegen solche Frevelzu schützen? Keineswegs! Vielmehr trat die Ritterschaft da ein, woder Widerstand der Parlamente für den Augenblick aufhörte! — WenigeTage später (am 14. Juni 1788) fand sich aus dem Rathhause zuGrenoble eine zahlreiche Versammlung ein, die aus geistlichen Herrenhöheren Ranges, aus begüterten Edelleuten und bedeutenden Männernaus dem Bürgerstande zusammengesetzt war. Diese Versammlungentwarf nicht allein neue, nicht durchaus gemäßigte Vorstellungengegen die königlichen Edicte: sie beschloß auch weiter, die drei Ständeder Provinz bei dem Schlosse Vizille zu versammeln, um zu berathen,wie die ständische Verfassung, welche die Willkür des Hofes dem Landeentzogen habe, wieder herzustellen und dann zu erhalten sei. Es isteine wohl zu beachtende Erscheinung, daß diese energischen Beschlüssevom Adel und von der Geistlichkeit vorgeschlagen wurden, daß nur