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Der französische Adel in seinem Verhältniß
bot jener zügellosen Erörterungen und aller neuen Systeme sei zurErhaltung des Throns, der Ordnung und der Gesetze unerläßlich.
Der Graf von Provence, der als ältester Prinz des königlichenHauses in dieser Versammlung den Vorsitz führte, fragte bei demKönig an, ob er den Notablen gestatten wolle, über diesen Antragzu berathen. Unter Necker's Einfluß wurde dies von Seiten der Re-gierung untersagt. Der Gegenstand gehöre nicht in den Wirkungs-kreis der Versammlung, hieß es, hielten die Prinzen dergleichen Vor-stellungen für nothwendig, so möchten sie sich allein damit an denKönig wenden.
Fünf der Prinzen von Geblüt, nämlich Artois, Conty, Condöund dessen beide Söhne, vereinigten sich darauf sogleich zu einerwarnenden Denkschrift an den König, deren merkwürdiger Inhalt dieAnsichten des Hofadels ausspricht, wie sie sich jetzt im Mittelpunktdes Reichs gestalteten. Die Schrift beginnt mit den Worten: „Sire!der Staat ist in Gefahr!" Heilig geachtete Institutionen, die das Ge-deihen der Monarchie während so vieler Jahrhunderte bewirkten,würden in Gegenstände der Erörterung verwandelt, über die es ver-schiedene Meinungen geben könne, oder selbst als Ungerechtigkeitenverschrieen. Die zahllosen Flugschriften, die Vorstellungen welcheman von vielen Seiten her den Prinzen überreicht habe, die Forde-rungen verschiedener Provinzen (des Delphinats ohne Zweifel) —Städte und Körperschaften: Alles beweise ein überlegtes System desUngehorsams und Verachtung der Staatsgesetze. So groß seien dieunseligen Fortschritte der allgemeinen Aufregung, daß Meinungen,welche vor kurzem noch sehr strafbar erschienen wären, jetzt als dievernünftigsten und gerechtesten betrachtet würden. Wer könne sagenwo die Verwegenheit der Meinungen still stehen werde? Schon seiendie Rechte der Krone in Zweifel gezogen worden; über die Rechte derbeiden ersten Stände des Reichs seien schon die Meinungen ge-theilt —: bald werde man die Rechte des Eigenthums antasten.Schon jetzt würden die Lehensgerechtsame, die grundherrlichen Lasten,als ein System der Ungerechtigkeit, als ein Rest der Barbarei be-zeichnet, und man habe deren Aufhebung vorgeschlagen. Aus diesemVorhaben die Rechte und Gesetze zu ändern sei die Forderung derdoppelten Vertretung des dritten Standes hervorgegangen; gewähreman sie, wenn auch unter der Bedingung daß ständeweise abgestimmt