Band 
Zweiter Band.
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zur Revolution und zur Fusion. <1856.)

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werde, so werde der dritte Stand sich gewiß nicht bei einer Begün-stigung ohne wirklichen Nutzen beruhigen. Dringend müßten diePrinzen daher bitten daß die althergebrachten Formen der Reichs-versammlung unbedingt beibehalten werden möchten.

Geht nun aus allen diesen Dingen schon sehr deutlich hervorwas den Herren eigentlich am Herzen lag, so stellte der Schluß derDenkschrift dies vollends in das Klare: „Gern leisten die erstenStände auf ihre Steuervorrechte Verzicht," sagen die Prinzen: „dieUnterzeichneten selbst wünschen das Beispiel jeder Aufopferung zugeben: allein dann lasse der dritte Stand auch ihre übrigen Rechteunangetastet die nicht weniger alt als die Monarchie, auch nichtminder unveränderlich sein müssen als deren Verfassung." —

Der Adel sah die allgemeine Bewegung der Geister immerhöher steigen, entschiedener eine Richtung nehmen die seine Stellungbedrohte: da suchte er sich hinter dem Thron zu bergen. Erverlangte der König solle die Standesinteressen der fran-zösischen Ritterschaft zu den feurigen machen; er schob denKönig vor und verlangte der solle ihn vertheidigen!

Zum Theil ist der französischen Ritterschaft später dies Vorhabengelungen, — nämlich so weit dies bei der haltnngslosen Schwächedes Königs möglich war — und was an ihr lag, hat sie redlich ge-than, um ihn als Märtyrer für ihre Sache auf das Blutgerüst zuschicken.

Zunächst jedoch erreichte diese Zuschrift ihren Zweck nicht. DerKönig war gekränkt und beleidigt durch die Hindernisse, welche Par-lamente, Adel und Geistlichkeit überall seiner Regierung in den Weggelegt hatten; durch das gebieterische, um sich greifende Auftretendieser Stände. Was mehr sagen wollte: auch die Königin war es;wie es scheint, glaubte sie noch einigermaßen den Lehren Brienne'sund Necker's, daß die Krone, um diesen Gegnern gegenüber wiederzu erstarken und ihrer Herr zu werden, sich auf deu wohlgesinntendritten Stand stützen müsse.

In diesem Sinn erfolgte denn auch die Entscheidung des Königsoder vielmehr der Regierung, nachdem die Versammlung der Notablenam 12. December geschlossen war. Am 24. Januar 1789 erschien einköniglicher Erlaß der die allgemeinen Stände zum 27. April nachVersailles berief. Die Wahlen wurden ganz dem Gutachten der No-