Die französische Revolution und die historische Forschung. 153
so schmutzig und niedrig sie auch sein mochten, blos weil sie keineDoctrinärs, sondern derbe Realisten waren, und besser wußten, wieman sich der Massen für seine eigenen Zwecke bedient. Der allge-meine Aufstand der gegen die alten Zustände empörten Menge bildetedie reale Macht, auf welcher die Autorität der National-Versammlungruhte; unwiderstehlich dem alten Frankreich gegenüber, reichte dieseAutorität in Beziehung aus die empörte Menge selbst, natürlich nurso weit, als das „Volk" geneigt war sie anzuerkennen. Leute wieDanton und Marat aber, die nicht von einer opferfreudigen Begei-sterung für abstracte Freiheit träumten, sondern das französische Volkkannten, wie es eben war, und mit seinen wirklichen Leidenschaften,seiner brennenden Gier nach Rache, Herrschaft und Genuß vertrautwaren, — solche Leute wußten natürlich besser als konstitutionelleund Girondisten, durch welche Aussichten und Hoffnungen man dieMenge bleibend in Bewegung erhält und sich dienstbar macht.
Diesen Menschen brachte nun Lasayette die Art von theoretischerRechtfertigung, deren ihr Treiben doch auch bedurfte, fertig entgegen,indem er die Proclamirung der „Menschenrechte" veranlaßte, die ihremWesentlichen Inhalt nach besagten, daß alle Menschen frei und gleichsind — daß alle Menschen das Recht zum Widerstand gegen Unter-drückung haben — und daß alle Souveränetät aus dem Volk her-vorgeht.
Lasayette suchte seinen Ruhm darin, daheim in Anwendung zubringen, was er in Amerika gelernt hatte. Er hatte dort eine Pro-clamirung der Menschenrechte erlebt. Daß die von aller Metaphysikund romantischen Schwärmerei himmelweit entfernten Advocaten desnordamericanischen Kongresses zu solchen metaphysischen Allgemein-heiten ihre Zuflucht nahmen, blos weil sie um eine juristische Mo-tivirung ihrer Erklärungen gegen England in Verlegenheit warckn;daß sie diese abstract-philosophischen Sätze auch genau nur aus ihreBeziehungen zu dem Mutterlande anwendeten, im Uebrigen abervollständig fallen ließen, nichts weiter daraus zu folgern gestatteten,und nicht im Entferntesten daran dachten, ihren Sclaven das Rechtder Empörung wirklich einzuräumen: das Alles war dem ritterlichenLasayette entgangen. Daß es in Frankreich zu einer solchen Erklärungkeine bestimmte Veranlassung gab; daß es zu einer Zeit, wo es Noththat, die leidenschaftlich bewegten Massen an ihre Pflichten zu mahnen,