Band 
Zweiter Band.
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Die französische Revolution und die historische Forschung.

fleischten sie sich unter einander — aber der Hader der Parteihäupterunter sich war kein Streit um Grundsätze, um staatsrechtliche Theorien,wie selbst bedeutende Historiker, Schlosser z. B., geneigt sind, wenig-stens theilweise zu glauben. Der Kampf drehte sich durchaus umpersönliche Interessen der rohesten Art; die Herren Frankreichs konntensich über die Theilung der Beute nicht einigen: das war es, was siegegen einander wüthen hieß, und durch die theilweise Vernichtung derPartei endlich Frankreichs Rettung herbeiführte.

Was am meisten befremdet, ist die vollkommene Planlosig-keit dieses wüsten Treibens. Selbst in ihren Beziehungen mitder Fremde dachten die Machthaber nur an immer weitergehendeEroberungen und Plünderungen. Im Innern fehlt jeder Plan, derweiter reichte, als sich durch irgend eine neue Gewaltthat den morgen-den Tag über zu behaupten. Das scheint unbegreiflich; denn manmußte sich doch sagen, daß dieser Zustand fieberhafter Ueberspannungund allgemeiner Verwilderung nicht ewig dauern könne, daß einAusweg gefunden werden müsse, um aus diesem blutigen Labyrinthzu einem möglichen Zustand zu gelangen; schon durch die täglich zu-nehmende Schwierigkeit, die Bevölkerung zu ernähren, wurde mantäglich au diese Nothwendigkeit erinnert. Dennoch ist es so: nurRobesPierre hatte einen Plan, den wir hier kennen lernen, undnach dem er Frankreich für die Dauer bilden wollte. Derselbe warseltsam genug. Er wollte nicht das Staatswesen nach den Bedürf-nissen der Menschen gestalten, sondern den Willen, Sitte und Reli-gion der Menschen unter eine ganz willkürlich ersonnene Form desStaatswesens beugen. Die „Religion des höchsten Wesens" solltedem Ganzen zur Grundlage dienen, und da „die Hand des Mannesnur für den Pflug oder das Schwert geschaffen sei," blieben, strenggenommen, alle Gewerbe verboten, die ganze Bevölkerung auf denAckerbau angewiesen. Jeder Bürger sollte in den Besitz eines geradeausreichenden Grundbesitzes gesetzt werden, jeder Mensch, der nichtBeamter und über fünf und zwanzig Jahre alt war, verurtheilt sein,den Acker selbst zu bauen und jährlich vier Schafe aus jedem MorgenLand aufzuziehen. Jeder Bürger sollte jährlich von dem Standseines Vermögens Rechenschaft ablegen, und nach dem Ergebniß be-steuert werden. Um die Gleichheit zu erhalten, wurden jährlicheAusgleichungen und Neuvertheilungen des Grundbesitzes vorbehalten.