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Zweiter Band.
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Unsere Verfnssung im Sinn der extremen

und Einsicht den Bundesgenossen selbst mehr noch nachsteht, als anZahl der Stimmen. —

Wenn ich diese Blätter jetzt wieder drucken lasse, geschieht esgewiß nicht um einen beseitigten, und in der That bereits verschollenenParteizwist wieder aufzunehmen, oder einen neuen anzufachen.Es geschieht weil ich bemüht gewesen bin in diesem Aufsatz nachzu-weisen, was von allgemeinerem Interesse sein kann, und doch, wiees scheint, nicht immer beachtet und verstanden wird —: daß näm-lich Ständewesen und parlamentarische Verfassung keineswegs ver-wandte Erscheinungen sind, vielmehr, den Anschauungen nach, diedem Einen und der Anderen zum Grunde liegen, sowie den Auf-gaben nach, die sie sich ihrem Wesen entsprechend zu stellen haben,den denkbar entschiedensten Gegensatz bilden.

Im gegenwärtigen Augenblick, jetzt, wo die Wahlen der Landes-vertretung Preußens für eine neue Periode von drei Jahren nahebevorstehen, erleben wir das eigenthümliche Schauspiel, daß alleParteien im Lande, die Extremen wie die Gemäßigten, selbst dieeinander grade entgegen gesetzten, die Demokraten gleich den Herrenvon der äußersten Rechten, sich in ihren Partei-Programmen, inihren an die Wähler gerichteten Zeitungs-Artikeln, gleichmäßig ausdie Verfassung berufen.

Alle ohne Ausnahme wollen, wie sie uns versichern, die Verfassungaufrecht erhalten. Das ist das gemeinsame Streben der.Einen wieder Anderen.

Ein harmloser Wahlmann könnte am Ende wirklich zu demSchluß kommen, es sei ziemlich einerlei, wem er seine Stimme gebe,und ob sein Wahlkreis einen Demokraten oder einen kleinen Herrnin das Hans der Abgeordneten sende; die Herren seien ja sämmtlichim Wesentlichen Eines Sinnes und wollten Alle dasselbe.

Die Wahl-Candidaten der Parteien selbst dagegen würden als-dann diese Identität des Wollens und Strebens ganz gewiß nichtzugeben; jeder von ihnen würde vielmehr bemüht sein, uns zu über-zeugen, daß seine Partei nicht nur von der grade gegenüberstehenden,sondern auch von jeder anderen, durch scharfgezogene Grenzlinienprinzipiell geschieden sei. Und damit wäre dann wieder der Beweis