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Unsere Verfassung im Sinn der extremen
von echtem Schrot und Korn, Stände vom reinsten Wasser gesehen,deren Ansprüche auf Einfluß und Macht mit großer Kühnheit sehr -weit über alle nothwendigen Bedingungen einer parlamentarischenVerfassung hinausgingen.
Der Unterschied liegt viel tiefer; er liegt in dem eigensten Seinund Wesen dieser Institutionen, die nicht etwa blos in sich verschieden,sondern einander gradezn entgegengesetzt sind.
Für den entschiedenen Gegensatz bürgt schon der Umstand, daß !so viele Gegner einer parlamentarischen Verfassung, so viele ihrer hef-tigsten Feinde, die in einer „Konstitution" das Böse verkörpert sehen,daneben ein sehr lebendiges, ja ein leidenschaftliches Verlangen nachständischen Einrichtungen äußern. -
Je mehr wir uns dann mit dem Gegenstand, mit der Geschichte ;landständischer und parlamentarischer Institutionen bekannt machen, ^desto klarer tritt hervor, wie der Gegensatz beider schon in ihrer Ent- ^stehungsweise, wie in den Forderungen, denen sie von Anfang an ^genügen sollten, mit größter Bestimmtheit gegeben ist.
Landstände und ständische Verfassungen sind Institutionen, die ^wesentlich dem Mittelalter angehören. Keine andere Zeit hat ähn-liches auszuweisen, keine andere konnte dergleichen hervorbringen —denn diese Institutionen setzen diejenigen Ansichten vom Staat undder menschlichen Gesellschaft voraus, die im Mittelalter die herrschen-den waren.
Die einflußreichsten der Staaten, die sich nach der Zertrümmerungdes Römerreichs aus dessen Ruinen zu Macht und Bedeutung er-hoben, waren aus germanischer Eroberung hervorgegangen, und dieZustände, die sich hier bei Franken und Langobarden bildeten, dieLehnsverfassung, die sich in diesen neu entstandenen Reichen von »ihrer Entstehung an, durch eigenthümliche Umstände hervorgerufen, zu !immer festeren Formen entwickelte: diese Institutionen wurden mehroder weniger maßgebend für das ganze westliche Europa. Sie übtennamentlich eine umgestaltende Rückwirkung auf das Stammland, aufdie alte Heimath der Deutschen.
Die neuen Staaten waren nicht immer durch wandernde Völkergegründet, die auszogen, sich neue Wohnsitze zu erkämpfen. Viele,und zwar vorzugsweise diejenigen, die bei längerer Dauer zu einerin gewissem Sinn vollendeten Entwickelung gediehen, verdankten ihre