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Zweiter Band.
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und im Sinn der gemäßigten Parteien. (1.858.)

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Entstehung dem kühnen Auszug eines gewaltigen Heeresfursten unddes reisigen Gefolges, das sich ihm anschloß, sich gegen ihn per-sönlich verpflichtete, seinen persönlichen Interessen zu dienen, undvon ihm durch einen Antheil an der gemeinsam gewonnenen Beutebelohnt wurde.

Da die neubegründete Herrschaft von solchen Verhältnissen aus-ging, gab es für die Geschlechter des Mittelalters eigentlich keinVaterland. Der Begriff ging ihnen so vollständig verloren, daßman in der ganzen Literatur des Mittelalters vergebens ein Ver-ständniß dafür suchen würde, oder auch nur einen Anklang an dieJdeenverbindnngen und Empfindungen, die das bedeutsame Wort inuns erweckt. Fast noch entschiedener war der Begriff des Staatsaus dem Bewußtsein jener Zeiten verschwunden. Das Mittelalterwußte nichts von einem Staat als einem Gemeinwesen, das dieInteressen einer Nation umfaßt und vertritt. Der Landesherr war,nach der Anschauungsweise dieser Jahrhunderte, ein Fürst, der dasRecht zu regieren, als ein nützliches Eigenthum in seinem eigenen,persönlichen Interesse besaß. So vollständig kam diese Ansicht zuunbedingter Geltung, daß wir Königreiche theilen sehen, und zwarin solcher Weise, daß die königliche Würde und Macht selbst mit indie Theilung fällt, daß jeder der theilenden Brüder König und Herrwird in seinem Landes-Antheil.

Beherrscht durch die Verhältnisse, welche die Zeit geschaffen hatte,lebte der Einzelne einerseits in den engsten persönlichen Beziehungenzu einer Oertlichkeit, einem Dienstherrn, einer Dienstgenossenschast— aus der anderen Seite in einem kosmopolitisch-allgemeinen Ver-bände mit den Standesgenossen auch der Fremde, und die Begriffevon Vaterland, Staat, Gemeinsamkeit im Volk, von denen wir aus-gehen, waren darüber gar sehr in den Hintergrund getreten. Derdeutsche Ritter stand dem französischen oder englischen viel näher alsdem deutschen Bürger oder Bauern; von dem Priester, dem Ordens-geistlichen, gilt dasselbe sogar in einem noch höheren Grade, undselbst der wandernde Bürger rechnete in der Fremde mehr aus seineZunstgenossen als aus seine Landsleute, sofern diese verschiedenenStandes waren.

Es würde zu weit führen, hier daraus einzugehen, in wieferndie dem Mittelalter eigenthümliche Anschauungsweise der öffentlichen