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Unsere Verfassung im Sinn der extremen
Neben manchen schon von Wilhelm dem Eroberer mit vieler Umsichtangeordneten Eigenthümlichkeiten des englischen Lehnwesens führtennamentlich die trotz der normannischen Eroberung stehen gebliebenenReste alt-sächsischer Volksfreiheit in diese Bahnen, indem sie es denRittern und Herren unmöglich machten, ihre Besitzungen in „ge-schlossene Territorien" zu verwandeln, das heißt innerhalb ihrerGrenzen die unmittelbar eingreifende Wirksamkeit einer anderen Auto-rität als der eigenen, namentlich die der königlichen auszuschließen.
Die parlamentarische Regierung entwickelte sich in dem Jnselreichunter hartnäckigen Kämpfen, die zum Theil als „Rebellion" verurtheiltund geschmäht, zum Theil als „glorreiche Revolution" verherrlichtwerden, deren eigentliche weltgeschichtliche Bedeutung aber darin liegt,daß sie den damals verschollenen Begriff des Staats wieder zur Gel-tung brachten und als einen thatsächlich geltenden und anerkanntenin das Staats- und Völkerrecht Europa's einführten.
Der Staat wurde wieder als ein alle Interessen einer Nationumfassendes Gemeinwesen aufgefaßt, dem alle Sonder-Zntereffen unter-zuordnen seien, mit dessen höchsten Zwecken kein Sonder-Jnteresse imWiderspruch stehen dürfe. Es wurde förmlich anerkannter Grundsatz,daß jedes Mitglied des Parlaments, wo und von wem auch immergewählt, weder die Interessen eines besonderen Standes, noch die einerbesonderen Oertlichkeit zu vertreten, sondern als Abgeordneter derganzen Nation die Interessen des Ganzen wahrzunehmen habe.
So stehen denn nun Ständewesen und parlamentarische Regie-rung einander in schroffem Gegensatz gegenüber, wie Mittelalter undneuere Zeit. Das Parlament gehört dieser Letzteren an, derenSchöpfung es ist, und einer Ansicht der menschlichen Dinge, die denStaat in seiner umfassenden Bedeutung und höchsten Berechtigungobenan stellt —: Stände vertreten die Ansprüche des Mittelalters,die, streng genommen, den Begriff des Staats leugnen und aufheben.
Das Parlament ist ein Organ des Staatslebens; es stellt sichneben die Regierung, um mit ihr vereint einen und denselben Zweckzu verfolgen, mit ihr vereint das Wohl des Ganzen, die Gesammt-interessen des Staats und der Nation, zu fördern und zu wahren.Regierung und Parlament im Zwiespalt, im Gegensatz —: das istschon an sich eine Anomalie, eine Erscheinung die nur aus einemkranken Zustande des Gemeinwesens hervorgehen kann.