und im Sinn der gemäßigten Parteien. (1858.)
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Diesem Streben gegenüber sahen sich die Landesherren genöthigt,in den entstehenden bürgerlichen Genossenschaften, in den Städten, eineStütze zu suchen und ihre Blüthe zu fördern. Auch Abgeordnete derStädte zu den Hoftagen herbeizuziehen, wurde von selbst nothwendig,sobald man ihre Hülfe und Beisteuer in Anspruch nehmen wollte, undso bildeten sich die Landtage im eigentlichen Sinn des Worts, in weiterentwickelter Form. Erst jetzt konnte von Ständen in einer Mehrzahldie Rede sein. Aber auch die Städte vertraten lediglich sich selbst,und hatten nur Sonder-Jnteressen zu wahren; auch diese Gemeindensuchten sich vorzugsweise der Centralgewalt so viel als möglich zuentziehen und durch erweiterte Freibriefe und Vorrechte, jede für sich,als Staaten im Staat auszubilden.
Es kann hier nicht unsere Ausgabe sein, alle Phasen des stän-dischen Staatswesens im Einzelnen zu verfolgen, oder nachzuweisen,durch welche Mittel es den Landesherren im sechzehnten und sieb-zehnten Jahrhundert gelang, ihre Macht fester und sicherer zu be-gründen — was natürlich den Ständen nirgends zusagen wollte.
Noch weniger kann es nothwendig scheinen, hier im besonderenan die großen Weltereignisse zu erinnern, die, vom sechzehnten Jahr-hundert an, eine wesentliche Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhält-nisse forderten und zugleich vorbereiteten; — die einen Abschnitt inder Weltgeschichte bilden, und durch welche die längst schon herkömm-lich, im Gegensatz zu dem Mittelalter, sogenannte „Neuere Zeit" ein-geführt wurde.
Die mittelalterlichen Zustände und das Ständewesen das ihnenentsprach, mußten mehr oder weniger überall weichen vor den berech-tigten Forderungen des mächtig erweiterten Völkerlebens der europäi-schen Menschheit. Sie wichen aus dem Festlande unseres Welttheilseinem centralisirenden Absolutismus, der vielfach revolutionär, d. h.rücksichtslos umgestaltend war und wirkte, — in England einer parla-mentarischen Regierung.
Znm Theil war diese schon vorbereitet in der alten Verfassungdes Landes durch manche Eigenthümlichkeiten, die es dort dem Adelunmöglich machten, eine erweiterte Machtvollkommenheit in besonderenLandgebieten zu erlangen, und ihn zwangen, seine Bedeutung vor-zugsweise in den Rechten und der Macht zu suchen, die er als Ge-nossenschaft gemeinsam in den Berathungen mit seinem König übte.