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Unsere Verfassung im Sinn der extremen
Ständewesen sein natürliches Element sucht und findet — und dennochkönnen wir nicht umhin zu bemerken, daß auch bei uns in Preußenschon mit dem ausgesprochenen Verlangen nach ständischen Institutionenan der Stelle parlamentarischer auch jener, dem Begriff und der Be-rechtigung des Staats feindliche, ständische Geist sich mehr als ge-räuschvoll regt. Wir können nicht umhin zu bemerken, daß eben diePartei, die sich für ständische Institutionen begeistert und ihren Herr-lichkeiten huldigt, die Interessen der Standes- und Partei-Politik hochüber alle anderen Rücksichten stellt; daß ihr für diese kein Opfer zugroß ist, welches der Staat, das Vaterland bringen müßten. Wirhaben diese Partei (z. B. 1850) in Rede und Schrift, ohne Schamund Scheu für fremde Staaten in die Schranken treten sehen, die sichgegen Preußen auf das entschiedenste feindlich verhielten, weil sie er-wartete, daß diese Mächte ihrer Partei- und Standes-Politik im In-neren Preußens zum Siege verhelfen würden. Wir haben sie in dem-selben Sinn ohne Scham und Scheu von „Pflichten der Treue" redenhören, die sie gegen den Monarchen eines fremden Landes habe, weilsie in ihm ihr eigentliches Partei-Oberhaupt verehrte.
Solche Erscheinungen mögen uns darüber belehren, wie eng stän-dische Institutionen und diese einem patriotischen, selbstverleugnendenGemeinsinn entgegengesetzte Gesinnung miteinander verwachsen sind,und sich gegenseitig bedingen.
Am entschiedensten aber tritt der Gegensatz der beiden Systemein ihren letzten thatsächlichen Ergebnissen zu Tage.
Parlamentarische Verfassungen gründen starke Regierungen, undStaaten, die einer großen Macht-Entwickelung fähig sind; mittelalter-lich-ständische Verfassungen rufen die gerade entgegengesetzten Erschei-nungen hervor.
Das erklärt sich natürlich genug, denn was ein Parlament anEinfluß und Macht besitzt, geht der Regierung und dem öffentlichenWesen nicht verloren, da es ausdrücklich die Bestimmung hat, diesemzu dienen, und keine andere. — Durch das energische Leben, das sichunter dem Einfluß einer solchen Verfassung regt, wird dann ein ge-waltiges Kapital von Intelligenz und Willen für die Zwecke desStaats verfügbar.
Man vergleiche nur England vor und nach seiner Revolutionvon 1688. Vor dieser weltgeschichtlich bedeutenden Epoche stand es