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Zweiter Band.
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Die Reform der Heercsverfassmig. (Ja». 1861.)

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von Einrichtungen die nach seiner Ueberzeugung einer schonenden Be-sprechung bedurften °).

Positive militairische Vortheile, die aus der vorgeschlagenen Or-ganisation hervorgehen könnten, weiß der Berichterstatter der Com-mission nicht nachzuweisen. Er muß sich aus diesem Gebiet daraufbeschränken, die Nachtheile, die zu befürchten sein könnten, theils zuleugnen, theils als unwesentlich mit einer gewissen Geringschätzung zubehandeln — theils endlich, und zwar gerade in den wichtigsten Be-ziehungen, vollständig zu ignoriren, die eigentliche Discussiion dergemachten Erfahrungen aber zu meiden.

Nur indem sie die Frage auf ein anderes, wenn auch angrän-zendes Gebiet, aus das der inneren, der Social-Politik, hinüber führtenund erörterten, welchen Einfluß die so oder anders gestaltete Orga-nisation der Armee dorthin üben, welche Rückwirkung alsdann vondorther aus das Heer und seinen Geist erfolgen müsse, je nachdemdas System des Gegenentwurss oder das der Regierung angenommenwerde, suchten „mehrere Mitglieder der Commission" wenigstens mittel-bar einen positiven Gewinn nachzuweisen, der von Einrichtungenin ihrem Sinn zu hoffen sei. Sie verwiesen aus die Nachtheile, diesich nach ihrer Meinung ergeben würden, wenn die erste Feld-ArmeePreußens nicht mehr zu einem namhaften Theil aus Bataillonen be-stehe, die „Landwehr" heißen, und im Augenblick der Kriegsbereitschafterst aus den Elementen improvisirt werden müssen. Der Gegensatzergiebt sich dann von selbst.

„Durch die Verweisung der Landwehr aus den Reihen des mo-bilen Heeres werde das Verhältniß des letzteren zu dem Volke einwesentlich verändertes;" heißt es da: „mit der Landwehr sei ge-wissermaßen das Verbindungsglied zwischen Heer und Volk wegge-nommen; jenes werde diesem dann viel ferner gegenüber stehen. DasLand werde mit einem Netz von Garnisonen überzogen werden unddie Soldaten, in Kasernen abgeschlossen, dem Einfluß eines exclusivenGeistes des zum bei Weitem größten Theil aus Adeligen bestehendenOffiziercorps unterliegen, und gerade, um diesen Einfluß desto wirk-samer zu machen, halte man die dreijährige Dienstzeit für die In-fanterie fest, und wolle man die der Kavallerie aus vier Jahre aus-