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dem des Geschäftsträgers am Darmstädter Höfe (15. März1834), daß diese und zwar auch wieder die verstümmelteVorrede in vielen Exemplaren aus Frankfurt an den da-mals vielgenannten, in die Demagogenverfolgungen ver-wickelten Rektor Weidig in Butzbach geschickt worden sei.Auch aus den Provinzen liefen manche Meldungen über dasAuftauchen von Exemplaren der Broschüre ein, z. B. daß einGastwirth in Halle, ein Posthalter in Koblenz diese Vorredezugeschickt erhalten haben. Ein solches Exemplar, nicht dervollständigen, sondern der zusammengestrichenen Vorrede aufschlechtem Papier gedruckt, liegt bei den Akten im Archiv.
Aus einem gleichfalls bei den Akten liegenden Verhöreines Buchhändlerlehrlings in Stuttgart erfährt man ferner,daß hauptsächlich die beiden Buchhändler Winter in Heidel-berg und Arnold in Dresden sich mit dem Debit der Heine-schen Schriften in Deutschland abgaben. Auch gegen zweiBuchhändler in Frankfurt a. M. wurde wegen Verbreitungder Vorrede noch im September 1834 die Eröffnung derpeinlichen Untersuchung verfügt. Die Angeklagten appellirtenund die als Appellationsinstanz angerufene juristische Fakultätzu Marburg hob den Beschluß auf mit der Begründung, dieVorrede sei kein Schmähartikel, keine hochverrätherische Schrift;übrigens sei Heine gar kein deutscher Unterthan. (Diese Be-hauptung ist bekanntlich falsch.) Auf den die Mittheilungdieser Thatsache enthaltenden Bericht des preußischen Gesandtenbeim Bundestag antwortete die preußische Ministerialkom-mission, die außer Censursachen besonders die Untersuchungder demagogischen Umtriebe unter sich hatte und deren Seele derschon genannte Geh. Rath Tzschoppe war, von dem in anderemZusammenhange noch vielfach die Rede sein wird, sie wunderesich sehr, daß Frankfurt die Akten an eine juristische Fakultät