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Notiz (S. 679) stützt: „Officiell aufgehoben wurde derBundesbeschluß erst 1842", vermag ich nicht zu sagen.
Für Preußen begann der Versuch einer Neuordnung mitdem am 30. November 1840 dem Obercensurcollegium er-theilten Auftrag sich gutachtlich zu äußern. Da das Gut-achten nicht schnell genug einließ wurde das Collegium ge-mahnt (20. Januar 1841). Am 6. Februar 1841 wurdedas Gutachten abgegeben. Das Collegium erklärte, es habein der letzten Zeit gegen Mundt und Laube nichts zu erinnern,nur drei Schriften: Wienbarg, Zur neuesten Literatur 2. Aufl.,Gutzkow, Götter, Helden und Don Quixote, Heine, Jahrbücherder Literatur, 1. Band zu verbieten gehabt. Aus diesemGrunde beantragte es, daß die früheren Maßregeln in ihremganzen Umfange aufgehoben werden möchten.
Es dauerte lange, bis dieses, auch von dem gefürchtetenTzschoppe unterschriebene Gutachten seinen Rundgang bei dendrei Censurministern abgemacht hatte. Der Minister desInnern trat dem Vorschlag des getreuen Rathes nicht bei(8. April), erklärte vielmehr, der Aufhebung der Maßregelnicht zustimmen zu können, da zu fürchten sei, daß jeneSchriftsteller, sobald sie die hemmenden Schranken beseitigtsähen, dem früher getriebenen Unwesen sich wieder zuwendeten.(Der Zusatz seines Votums, er sehe nicht ein, warum beiMundt gerade eine Ausnahme zu machen sei, läßt sich ausdem mir vorliegenden Materials nicht erklären). Anderswaren die Voten der zwei übrigen Minister. Das des Mi-nisters des Auswärtigen plaidirte für „die vollständige Auf-hebung der zur Zeit noch gegen jene Literaten bestehendenMaßregeln," das des Cultusministers wollte der Aufhebung,für die es gleichfalls eintrat, die Andeutung anfügen, daßdie aufgehobene Maßregel wieder in Kraft gesetzt werden