Nachträge und Berichtigungen.
Zu S. I und 5fg. Die beiden Censuredicte von 1788 und 1819nebst anderen Censur- und Preisbestimmungen von 1749—1832, sowieMittheilungen über das Obercensurcollegium findet man bei F. H. Hesse,Die Preuß. Preßgesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft, Berlin 1843.
Zu S. 59. Eine sehr interessante Selbstbiographie Wieubarg's ausdem Jahre 1838 steht bei G. Kühne, Portraits und Silhouetten Hannover1843, II, S. 179—190.
Zu S. 80, 65. B. Schweizer, Ludolf Wienbarg, Leipzig 1897 hatzwar S. 12 gezeigt, daß Gutzkow in einem Briefe vom 2. November 1833den Ausdruck „literarisches Junges Deutschland" zuerst braucht; trotzdemdarf man Wienbarg als den bezeichnen, an den der Name geknüpft bleibt.Denn ob er durch Gutzkow mittelbar oder unmittelbar darauf geführtwurde, was keineswegs bewiesen ist, so trat er öffentlich als Erster auf.
Zu S. 128 ff., -155 fg. Die Briefe Laubes an Barnhagen waren vonmir im April 1900 abgeschrieben und dem am Anfang Juni dem Ver-leger übergebenen Manuskript einverleibt worden. Während des Satzeserfuhr ich von Herrn I)r. Houben, daß er zu seiner Studie: „Varnhagenund das Junge Deutschland" dieselben Briefe benutzt und einige ver-öffentlicht habe. Dies geschah in der Sonntagsbeilage zur VossischenZeitung, Nr. 21—29, 8.—22. Juli. Es sind Briefstücke vom 7., 30. August,1. Oktober, 20. Oktober, 2. November 1835. Aus den von H. gleichfalls ver-öffentlichten Briefen Gutzkows an - Varnhagen, die sich auch in derBerliner Bibliothek befinden, hätte ich einzelnes für meine Zwecke ent-nehmen können; ich hatte sie absichtlich nicht benutzt, um nicht einemjüngern Fachgenossen ins Gehege zu kommen. Die von H. mitgetheiltenAktenstücke sind für S. 126 (Varnhagen's Gentz-Artikel), S. 127, 134(Mundt gegen Gutzkow) S. 131 (Kühnes Parteinahme und Rückzug)S. 142 (Varnhagen's Stellung zum Jungen Deutschland) zur Ergänzungherbeizuziehen.
Geiger, Das Junge Deutschland.
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