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Zweites Buch. V. Wirtschaftsleben, Stände und Sitten.
der Lehngcber Ivie auch der Lehnnehmer lag, — die Güter zweckmäßig zu verteilen und insittlicher Beziehung das Pflichtgefühl der Treue allseitig zu starken.
In dem hier behandelten Zeitraume war der Unterschied zwischen altem Adel und Dienst-adel völlig verschwunden; nur der letztere drückte dem neuen Herrenstande seinen Stempel auf.Die Grafen, seine Hanpttrüger, verkehrten am Hvfe der dem alten Adel entsprossenen Königemit diesen wie mit ihresgleichen und hatten die ersten Ansprüche auf neue große Lehen, aufhohe geistliche Würden und auf die Bvgtcien der Klöster. Unter ihnen stand ein sich neuerhebender zweiter Dienstadel, der Ritterstand, der sich aus den Besitzern geringerer Lehen,welche Grasen, Bischöfe oder Äbte zu vergeben hatten, bildete. Sie nahmen Anteil an der Wahldieser geistlichen Fürsten und stellten im Kriege die schwerbewaffneten Reiter, welche um die Wendedes zehnten Jahrhunderts den Hanptteil der Heere ausmachten. Sie rekrutierten sich aber späterauch aus den waffengcübtcn Hörigen, den Ministerialen, die somit den Stand der Gemein -freien übersprangen. Letztere, ein kleines aber wackeres Häuflein altdeutscher Männer, welchedem traurigen Schicksal der meisten ihrer Standesgenosscn (S. 8t> und 90) entgangen warenund auch ferner die Freiheit dem Dienste vorzogen, erfreuten sich hohen Ansehens und liefertensehr oft das Personal der höhern Geistlichkeit. Sie konnten an allen Gerichtsverhandlungenteilnehmen und dabei Zeugnis ablegen, unterstanden nur dem königlichen Gerichte und warenfrei vom Kriegsdienst und von Abgaben, doch nicht von den Kirchenzehnten. Zu ihnen gehörtenbesonders die freien Bauern der Alpenthüler und der frisischcn Küstenländer, sowie die voll-berechtigten Bürger der Städte (S. 207).
Die Hörigen hatten zum Gerichtshcrrn nicht den König, sondern ihren eigenen Herrn,dem sie entweder vermöge ihrer Abstammung oder infolge freiwilliger Unterwerfung angehörten.Den Freien sehr nahe stand ihre oberste Klasse, die der Zins dauern, die früher entwederfrei oder leibeigen gewesen, in beiden Fällen aber nnter den Schutz eines geistlichen Herrn ge-treten waren und diesen: Zins zahlten. Außer diesen: Zinse hatte ihr Herr kein weiteres Rechtüber sie, daher sie einen steten Kampf um den Rest ihrer Freiheit gegen diejenigen Herrenführen mußten, die sie zu Leibeigenen herabzudrücken versuchten. Die zweite Klasse der Hörigenbildeten die Ministerialen oder Dienstmannen (S. 128), welche sich durch die, ihrenHerren geleisteten Dienste aus den: Stande der Leibeigenen erhoben hatten; sie zahlten keinenZins, sondern leisteten lediglich Kriegs- und Hofdienstc und stiegen seit dem elften Jahrhundertznm Ritterstand empor.
An: tiefsten standen die Leibeigenen, welcher Ausdruck jedoch erst in späterer Zeit,zuerst 1289, vorkommt. In: zehnten Jahrhundert besaßen einzelne Grafen ihrer wohl Tausende.Zu ihnen gehörten die Liten, nicht mehr Halbfreie wie früher, aber doch, wie auch dieKo tonen, zu eigener Haushaltung berechtigt und nur zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet,während die Knechte, die unterste Abteilung, zu jeden: Dienste verwendet und von ihren:Herrn beköstigt wurden. Die Liten und Kolonen konnten zu ZinSbaucrn, die Knechte durchBelehnung mit einen: Grundstücke zu Dienstmannen emporsteigen. Die Behandlung der Litenund Knechte hing durchaus von der Persönlichkeit der Herren ab. Die Liten besaßen eigenenBoden, der ihnen vom Herrn nicht willkürlich entzogen, von ihnen aber auch nicht verlassenwerden durfte; bei ihrer Verheiratung hatten sie den: Herrn, oft nur wenn sie sich mit Fremdenverheirateten, eine Steuer zu entrichten. Noch ausgedehnter war eine Erbstener (Best-hanpt und Gewandsall, S. 80, 207). Die Knechte hatten kein anderes Eigentum, als das,was ihnen die Gunst des Herrn zuließ, und auch dies fiel bei ihrem Tode an den Herrnzurück. Sie konnten, solange sie nicht in eine höhere Klasse emporstiegen, verkauft, vertauscht,verschenkt (in der Regel aber nur mit den: Grundstücke, zu dem sie gehörten), auch gezüchtigt,durften aber nicht getötet werden. Knecht war, wer von unfreien Eltern geboren worden,oder als Sklave verkauft worden war, wie dies noch bis in das elfte Jahrhundert hineinGebrauch war. „Im Jahre 914 tauschten ein gewisser Etich und das Kloster St. Emmeramin Regensbnrg 23 Sklaven und 27 Hufen gegen 30 Sklaven und 19 Hufen aus." Demnachhatte ein Sklave durchschnittlich den Wert einer Hufe. Den Hanptteil der Sklaven bildetenwohl kriegsgefangene Slawen, von denen sie auch diesen Rainen erhielten: in Deutschland wohl