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Erster Band.
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Das Lehnssystem.

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AM VI

Darstellungeii aus der ältesten Handschrift des „Sachsenspiegels". Heidelberg, Universitätsbibliothek.

Das erste Bild stellt eine euria ksuckalis vor. Der Lehnsherr sitzt auf einem Stuhle und ist kenntlich durch sein bedecktes Haupt: dieVassallen dursten in Gegenwart des Lehnsherrn sich weder bedecken noch setzen. Die neben dem Lehnsherr» sitzende Figur stellt denRichter dar. Derselbe ist zwar auch ein Vassall, den» der Herr mußte einem solchen den Nrteilsspruch überlassen, er durste denselbenaber nicht anders als sitzend fällen. Unter den drei Lehnsleuten hält einer mit der linken Hand seinen rechten Arm fest: ein Zeichen,daß er an gebundenen und Feiertagen ein Urteil nicht finden will. Der Lehnsherr hält einen Kranz von zusammengebundenen rotenund gelben Kugeln in der Hand. Die Bedeutung desselben, sowie der Zeichen zwischen den beiden Gruppen, ist unklar. — Die weiterenvier Gruppen beziehen sich aus die Pflicht der Heeresfolge. I» der oberen rechts sitzt der König aus einem mit Sitzkifse» belegten Throneohne Lehne, die Krone aus dem Haupte, das Lilienzepter in der Rechten. Vor ihm kniet ein Vassall durchaus gepanzert, mit grünemOberkleide: das Schwert, mit der Spitze gegen den Boden gekehrt, in der Linken. Die Zahl VI zwischen ihm und dem König bedeutetdie sechs Wochen, nach welcher Frist er sich zu der beabsichtigten Heersahrt einfindcn muß, was er mit erhobenem Finger gelobt. —In dem Nebenbilde erscheint derselbe Reichsvassall, aber diesmal als Lehnsherr, sitzend; das Schwert ist in der Scheide befindlich, nachoben gekehrt und mit einem an der Spitze herabhängenden Bande umwickelt. Hier kündigt er nun seinerseits diese nach sechs Wochen