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Erster Band.
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Zweites Buch. VI. Die Kirche und die lateinische Litteratur.

Verbrechen, besonders bei solchen gegen die Kirche, und der Verurteilte konnte ohne gerichtlichesUrteil getötet werden, wenn er sich nicht der strengsten Buße unterwarf.

Aber auch lediglich der abweichende Glaube wurde von der geistlichen Strafgewaltverfolgt. Der Gegensatz zwischen den Parteien der damaligen Welt war niemals so schreiendgewesen, als seit Jnnoccnz III. Der von ihm angeordnete „Kreuzzug" gegen die Albigenserwar der erste Schritt, die Kreuzzüge nach dem Morgenlande unmöglich zu machen. DieGründung der Inquisition (1215) trübte die Reinheit des Christentums. Seit der Bestätigungder Bettelorden, Franziskaner und Dominikaner, erwachten ivieder aufs neue Ketzer- undJudenverfolgungen, Wundersncht und Rcliqniendienst, sowie eine kopflose Schwärmerei. .Einerder unheilvollsten Ausbrüche dieser krankhaften Zeitstimmnng war der in seinem Verlaufe soentsetzliche, namentlich auch Deutschland schwer heimsuchende Kinderkrcnzzug.

Durch die schon (S. 171) erwähnten Ketzergcsetze Kaiser Friedrichs II. verfiel jeder, derein Jahr lang im Kirchenbann war, auch in die Acht des Kaisers. Ketzer sollten zu ewigerEhrlosigkeit, Acht und Gütervcrlnst, ihre Kinder aber zu Endlosigkeit verurteilt werden. Selbstdie bloß Verdächtigen, die sich nicht innerhalb eines Jahres über ihre Rcchtgläubigkcit ausweisenkonnten, ebenso wie die Hehler, Gönner und Verteidiger der Ketzer, sollten wie diese selbstbehandelt werden. Von allen Gerichtsbeamten wurde bei Antritt ihres Amtes ein Eid ge-gefordert, die Ketzer zu verfolgen. Später befahl der Kaiser sogar, alle als Ketzer Über-führten zu verbrennen oder ihnen die Zunge ansznschneiden. —

Der in Sän Germano 1236 zwischen dem Papste und dem Kaiser geschlossene Friede ver-stärkte in Italien die Macht der Kirche, in Deutschland die der Fürsten, und verschärfte die Ketzer-verfolgnngen. Von nun an sollten alle verurteilten Ketzer mit dem Tode, nur wer widerriefe, mitlebenslänglichem Gefängnis, im Rückfalle aber ebenfalls mit dem Tode bestraft werden. Die gleicheStrafe trat ein für die Begünstiger der Ketzer, deren Nachkommen bis ins zweite Geschlechtehr- und rechtlos sein sollten, mit alleiniger Ausnahme der Kinder, welche ihre Eltern anzeigten!Die Vollstreckung dieser in Deutschland 12.12 eingeführten Blut- und Brandgesetze wurde denDominikanern übertragen. Das nämliche Jahr sah auch bereits die Schmach des sogenanntenKreuzzuges gegen die Stedinger, diesen echt deutschen Banernstamm, dessen Ketzerei nur inder Verweigerung ungerechter Zinsen und Zehnten an den Erzbischof von Bremen bestand; ermachte den Herren, die ihn unterdrücken wollten, heiß genug, bis er nach zwei Jahren derÜbermacht erlag. In ganz Deutschland flammten die Scheiterhaufen in entsetzlicher Weise; bis zurVerzweiflung wurde das Volk gequält; der furchtbare Ketzcrrichter Konrad von Marburg, derBeichtvater der heiligen Elisabeth, Landgräfin von Thüringen, wurde von den Erbitterten1211 bei Marburg erschlagen. Die. Rache lies; nicht lange auf sich warten. Aber endlichschritten auch der König Heinrich, des Kaisers Sohn, der für seinen stets in Italienweilenden Vater Deutschland verwaltete, und die Fürsten gegen die Inquisition ein; sie entrissenihr mehrere Opfer, unter anderen die Grafen Sayn nnd Solms, und entzogen ihr dieKetzergerichte. Die Inquisition hat seitdem in Deutschland glücklicherweise nie wieder festenFuß fassen können. —

Die Gebräuche bei dem Tode nnd die Bestattung der Menschen standen damals um somehr unter der Aufsicht der Kirche, als die Überzeugung, daß das diesseitige Leben nur eine Vor-bereitung auf das jenseitige sei, alle Stände und Volker beherrschte. Der Gedanke an den Über-gang znm ewigen Leben war daher ein alle Verhältnisse durchdringender. Man sorgte schon imirdischen Leben für Totenklcider, Sarg nnd Grabstätte. Viele, selbst höchste Personen, suchtenteils Trost im Klosterleben, teils starben sie im Büßer-, Mönchs- oder Nonnengcwand undließen sich darin beerdigen. Die Verabreichung der kirchlichen Gnadenmittel in der Todes-stunde war eine feierliche, mit Weihrauch, Kerzen, Gebet nnd Psalmengesang begleitete Handlung.Meist fand die Bestattung schon am Tage nach dem Tode statt, die eines Bischofs aber erstspäter, da hierzu ein Amtsbruder anwesend sein mußte. Die Leichen hoher Personen wurdeneinbalsamiert nnd in den Grabgewölben der Kirchen, die Bischöfe nahe bei den Altären beigesetzt.

Zwiespalt indessen herrschte, trotz der Glaubenseinheit, über die Fragen, ob der Verstorbenesogleich an den ihm gebührenden Ort des Jenseits, Himmel oder Hölle, gelange oder an einem