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Drittes Buch. II. Städteleben und Stüdtebüuduisse.
Manereckr zu Bruck a. d. Leitha.
oder Wehrfähigen, wobei die Frauen nicht in Frage kamen.Im fünfzehnten Jahrhundert hatte Köln wahrscheinlich 50bis 60 000, Nürnberg etwa 30 000, Frankfurt a. M. ungefähr> 6 000 Einwohner.
Schon in der Zeit der Krenzzüge und des Ritter-tums, im zwölften und dreizehnten Jahrhundert, beganninfolge des erweiterten Gesichtskreises der europäischenVolker, Ackerbau und Viehzucht in den Städten gegenHandel und Gewerbe zurückzutreten, womit dann wiederdie Weiterentwicklung der Stüdtcverfassung im Gegensatzezu der früher von ihr nicht wesentlich verschiedenen Dorf-verfassung zusammenhing. Es gab indessen kleine Städte,die niemals wirklich über dörfliche Verhältnisse hinauskamen,und es giebt noch heute solche, ja es sind ihrer nicht wenigewieder zu Dörfern herabgesunken.
In den meisten deutschen Städten war die Bürgerschaft,die als solche Herrin der Stadt war, so eifersüchtig auf ihreFreiheiten, daß die Amtsdaner der „Ratmannen" und nament-lich der Bürgermeister auf die kürzeste Zeit, meist auf ein Jahr, an einigen Orten sogar aufein Vierteljahr, beschränkt wurde. Deshalb gab es öfter in einer Stadt bis zu zwei Dutzendoder mehr Bürgermeister, von denen aber nur zwei auf einmal im Amte waren. Gewöhnlichwaren die Gewählten bei Geldbuße zur Annahme ihrer Stellen verpflichtet. So hochgebietendeMachthaber, wie im alten Hellas und im mittelalterlichen Italien, hat es jedoch in Deutschlandnur selten gegeben: so einflußreich auch manche Bürgermeister wurden, so unentbehrlich auch dieStadtschreiber, die von bedeutender Gelehrsamkeit sein mußten und oft zur höchsten Würdeder Stadt emporstiegen, sich zu machen wußten, und so keck die reichen und vornehmen Städter,umgeben von bewaffneten Dienern, durch die Straßen stolzierten. Unter den Räten der Städteentfalteten sich wiederum eine Menge anderer Behörden, da ein jeder möglichst viel mitregierenwollte. Es gab Heimlicher, die über Regierungsgeschäfte von höchster Wichtigkeit berieten;Unzüchter, die über Polizeifrevel urteilten; Korn- und Salzmeister, Feuer-, Tuch-, Brot- undFleischschauer, Kämmerer, Rentmeister, Zeug- und Bauherren, Wein- und Bierherren, Mnhlen-und Ziegelherren, Kirchenherren, Steuerhcrren u. s. w. Unter ihnen standen die Büttel, Stadt-knechte, Bettelvögte, Nachtwächter. Die Beamten und Angestellten erhielten für ihre Dienste früher
nur Geschenke, sehr oft eine Kleidung in den Stadt- oderin anderen bestimmten Farben, Tagegelder oder Sporteln,später aber, freilich nur kleine, Gehalte. Das größte hattestets der Stadlschreiber und außerdem freie Wohnung.
Die eigentliche Grundlage und der Kern der Ent-wickelung rein städtischer Verfassungen ist in der Ent-stehung und Ausbildung der Gilden, Zünfte oderInnungen (S. 206) zu suchen. Sie besaßen eigene,oft sehr prächtige Häuser, die zu Versammlungen undTrinkstuben sowohl, wie zu Warenlagern und Kauflokalcndienten; sie hatten ihre Wappen, ihre Heiligen, ihre Gottes-dienste und bildeten eigene Abteilungen in dem Kriegs-hcere der Stadt mit eigenen Fahnen. Die ersten dieserVereinigungen finden wir in Deutschland zn Anfang deszwölften Jahrhunderts, eine größere Anzahl derselbenaber erst im dreizehnten vor. Sie entsprachen nicht immerden Handwerken als solchen; mehrere Berufsarten, derenGlieder nicht zahlreich waren oder die nnter sich znsammen-Lhor zu Hainburg in Nicderösterreich. hingen, wie z. B. Gerber und Kürschner, Schneider