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Erster Band.
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414 Drittes Buch. VI. Die Verfolgten.

sondern er wurde mit Strafe bedroht (S. 118). Mit der stufenweise» Unterjochung des Staates

durch die Kirche jedoch, so oft sie auch unterbrochen wurde, ging Hand in Hand das immermehr um sich greifende und zuversichtlichere Auftreten des Hexenglaubens, der sich namentlichdadurch befestigte, daß man ihn mit dem Ketzcrhasse verband, d. h. Ketzer und Hexen als

eins zusammenwarf und beiden einen Bund mit dem Teufel und seinem Reiche und sogar eine

göttliche Verehrung des Bösen andichtete.

Diese Anschuldigung spielte besonders bei, den von geistlichen Mächten geleiteten Ver-nichtungskriegen gegen die wälschen Albigenser und die deutschen Stedingcr (S. 226), sowie

bei der späteren Verfolgung der Waldensereine schauerliche Rolle. Damals behauptete,vielleicht zuerst, der schriftstellernde MönchCäsarius von Heisterbach, daß dieTeufel ihr Geschlecht wechselten, um baldmit Jünglingen, bald mit Mädchen (Suc-eubi und Jncubi) sträflichen Umgang zupflegen, und daß die von Dämonen ver-führten Weiber durch die Lüfte in dieHexenversammlungen flogen. Die hirn-verbrannte Phantasie der Zeit heckte gro-teske und bornierte Märchen aus, welchevon Tieren, wie Kröten, schwarzen Katzen,Hunden, geisterhaften Menschen u. s. w.,faselten, unter deren Gestalt der Teufelin den Versammlungen seiner Anhängererscheinen, sich huldigen und sich küssenlassen sollte — ganz ähnlich, wie dieMärchen, welche später in dem Justizmord-prozesse der Templer auftauchten und wie sievom ungebildeten Volke noch jetzt in Bezugauf die Freimaurer hier und da geglaubtwerden. Die vom lateranischen Konzil unterJnnocenz III. im Jahre 1215 errichtete In-quisition wütete, nachdem sie den Domini-kanern übertragen war, furchtbar gegenKetzer als Hexer und gegen Hexen alsKetzerinnen. Der Sachsen- und der Schwa-benspiegel warfen die „Hexen" mit denKetzern als des Feuertodes schuldig zu-sammen; man wagte es aber noch nicht,streng danach zu verfahren,, da man dasSchicksal Konrads von Marburg fürchtete(S. 226). Erst nach und nach wurde durch die Einführung des römischen Rechtes in Deutschlandder Jnquisitionsprozeß zur Regel, welcher in Frankreich längst herrschte und darin bestand, daß derStaat in allen Streitfällen von sich aus einschritt, während das deutsche Recht den Grundsatzgehabt hatte: wo kein Kläger, ist auch kein Richter. Dieses neue System des offiziellen Hexen-prozesses fand seinen ersten „Propheten" am Ende des vierzehnten Jahrhunderts in dem spanischenDominikaner Eymericus, in dessen Buch „virsatorinm IngniÄwrum" Ketzerei und Hexerei sichnoch vermischt finden. Man bedurfte jedoch dieser Mischung nicht weiter, und in der Mitte desfünfzehnten Jahrhunderts wurde in dem ,,IIbsr insig'um <1a malatiels ata." von JohannesNid er — einem leider deutschen Ordensbruder des Eymericus — die Hexerei zum erstenmale alsunabhängiges „Verbrechen" des „Bundes mit dem Teufel" verkündet. Zwar waren schon um dieMitte des dreizehnten Jahrhunderts in Trier die ersten deutschen Hexen verbrannt worden; aber

Faksimile eines Holzschnittes in: Traktatus, von den böse»weiden die man nennet die Heren. Durch Doktor vlrichenmolitor. Augsburg 1508.