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Zweiter Band.
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Die Carolina. Die Folter.

weil sie dies nicht hätte wagen dürfen. Aber sie hat zum Schutze des Angeklagten zweckmäßigeMaßregeln gegen Willkür vorgesehen, z. B. Aufstellung eines Verteidigers, Beschränkung desFolterns und Anerkennung der Notwehr; sie hat das deutsche Recht gegenüber dem römischenzur Geltung gebracht, hat für Besetzung der Gerichte mit ehrbaren Personen zu sorgen versucht,hat die Anwendung der Folter beschränkt und anständige Gefängnisse verlangt. Sind trotzdemdiese Vorschriften nicht immer oder vielmehr nur selten beobachtet worden, so trägt daran nichtdas Gesetzbuch die Schuld, sondern der Haß der Romanisten gegen das deutsche Recht, die Roheitder Richter und die Verwilderung der Zeiten.

Schon im fünfzehnten Jahrhundert konnte die mit dem römischen Recht eingewanderteFolter im größten Teile Deutschlands als herrschend angesehen werden. Es hing nun nichtmehr vom Angeklagten ab, sich durch Gottesurtel von der Schuld zu reinigen; er wurde einfach

Die Folter.

Faksimile des Holzschnittes von Hans Burgkmair (1473—1531).

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auf die Folterbank gespannt. Nicht Gott war mehr der Richter über Schuld und Unschuld,sondern der rohe Folterknecht. Die Sammlungen von Seltenheiten vergangener Jahrhundertesind überaus reich an Werkzeugen, durch welche man den Schuldbeweis aus seinen Mitmenschenheraus pressen zu können glaubte. Die gelindesten Mittel, Geständnisse zu erzwingen, warenPeitschenhiebe bei ausgespanntem Körper, Daumen- und Zehenschrauben. Schlimmer wirkten diespanischen Stiefel- oder Beinschrauben. Dann das gewaltsame Ausrecken des Körpers mit rückwärtsausgestreckten Armen, wobei der Gefolterte auf eine Bank oder Leiter gelegt oder auch an denzusammengeschnürten Händen an die Decke der Folterkammer hinaufgezogen und das Ausreckendurch Anhängen centnerschwerer Gewichte an die Füße bewirkt wurde. Die „pommersche Mütze",welche den Kopf zusammenpreßte; der „gespickte Hase", eine Rolle mit stumpfen Spitzen, überwelche der Gepeinigte auf- und abgezogen wurde; der Halskragen; die Dornenkrone; Ansetzenstechender Insekten oder hungriger Mäuse an den bloßen Leib; Anfüllen von Nase und Mundmit ungelöschtem Kalk und Wasser; die sog. Birne, welche in den Mund gesteckt und dann