Gliederung und Zustand des Reiches im achtzehnten Jahrhundert. 307
Zu den vom Reichstage ausgeschlossenen reichsunmittelbaren Herren gehörten: die Reichs-ritterschaft, welche in drei Kreise, den fränkischen, schwäbischen und rheinischen eingeteilt war;die ganerbschaftlichen*) Orte (nur fünf Burgen u. s. w.), welche gemeinschaftlich mehrerenFamilien gehörten; dreißig weitere kleine Gebiete ohne gemeinsamen Charakter und sechs Reichs-dörfer. Als Receßherrschaften endlich, Gebiete die früher reichsfreie waren, aber eine fürst-liche Oberhoheit anerkannt hatten, rechnete man nur die Grafschaft Wernigerode am Harz unddie Schönburgischen Herrschaften in Sachsen. Zusammen erreichten die mehr oder wenigerselbständigen Reichsglieder die stattliche Zahl von etwa 1800!
Völlig unabhängig vom Reiche waren die österreichischen Fürsten als Könige von Ungarn,die oldenburgischen als Könige von Dänemark; die brandenburgischen als Könige von Preußen;die hannoverschen als Könige von Großbritannien; sowie zeitweise als Könige von Polen diesächsischen und als Könige von Schweden die pfälzischen Fürsten. Zum Reiche dagegen wurden,obschon von ihm völlig getrennt und am Reichstage nicht mehr vertreten, immer noch dasHerzogtum Savoyen und das Erzstift Besanzon gerechnet. —
Unter diesen das deutsche Reich bildenden Staaten zeigten sich meist nur die größten fürden Fortschritt der Kultur empfänglich, wie wir teilweise schon gesehen haben und bald nochmehr sehen werden. Je kleiner die weltlichen Fürstentümer waren, desto mehr, mit Aus-nahmen allerdings, verkamen sie in der Sucht, auf eine Bedeutung Anspruch zu machen, die ihnennicht gebührte: so besaß der Graf von Sinzendorf nur eine Burgruine und ein Dorf, derFürst von Thurn und Taxis gar kein souveränes Gebiet, und doch hatten beide Stimme imReichs- und Kreistage. — Diese kleinen Fürstentümer waren im allgemeinen nichts als Tummel-plätze fürstlicher Launen und schamloser Ausbeutung derselben durch Abenteurer, welche Minister-posten an sich zu bringen gewußt hatten, in diesen Stellungen aber Alchemie, Geistersehereioder dergleichen Betrug trieben, während ihre Herren durch Soldatenspielerei und Jagdwut(S. 200), Oper und Ballett, Spiel, Maitressenwirtschaft und ein überflüssiges, bedientenhaftbehandeltes Beamtenheer mit hochtrabenden Titeln, das Volk aussagen. Die einundzwanzig„Staaten", welche auf der Strecke von Frankfurt bis Koblenz die Ufer des Mains und Rheinsberührten, besteuerten die Schiffahrt auf dem Rhein nicht nur durch eigene Zölle, sondernauch in der Weise, daß die Fährleute beider Ufer nur von dem ihrigen aus Personen über-setzen durften und leer zurückfahren mußten; Waren durften wiederum nur von anderenSchiffern" übergeführt werden. Es gab kleine Fürsten, Grafen und Herren, die wegen gemeinerVerbrechen von Reichswegen in Strafe genommen werden mußten.
In den geistlichen Fürstentümern und Stiftsländern verarmte die Bevölkerung, währenddie Klöster und Domkapitel sich bereicherten und üppig lebten. Auf tausend Seelen ihrerAngehörigen rechnete man damals etwa ein halbes hundert Geistliche und fünfmal so vielBettler. Wie in den weltlichen Staaten, so wurde auch in den geistlichen das Volk mit gleicherHärte bedrückt, nur daß hier zu dem weltlichen Beamtenheere noch ein geistliches kam. Inder Regel wurden die Fürstbischöfe und Fürstäbte nicht wegen persönlicher Vorzüge, sondernmit Rücksicht auf Geburt oder Reichtum gewählt. Die sonderbarsten Gebilde unter diesenStaaten waren aber die, welche beiden Konfessionen angehörten. In Osnabrück z. B. bestanddas Domkapitel aus katholischen und protestantischen Domherren; Landesvater war abwechselndein vom Domkapitel ernannter katholischer und ein dem Hause Braunschweig angehörenderprotestantischer „Bischof": einer der letzteren war einst (1763) bei seinem Amtsantritte siebenJahre alt!
Noch jammervoller war das Bild, welches die winzigen Gebiete der zahllosen Reichs-ritterschaft darboten. Sie beliefen sich auf gegen 1500, deren Besitz sich unter wenigstens350 Familien verteilte. Sie umfaßten im Westen und Süden des Reiches zusammen kaumzweihundert Quadratmeilen mit etwa zweihundert Tausend Einwohnern, dennoch aber besaßenihre Herren die gesamten Befugnisse einer Regierung, und übten dieselben — man kann denken,auf welche erbärmliche Weise — aus. Diese Ländchen, im Durchschnitt nicht wesentlich größer
*) Altdeutsch: xnosrbs — xs-all-srbe, Mitanerbe, d. h. einer an den mit anderen die Erbschaft fällt.
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