Band 
Zweiter Band.
Seite
308
JPEG-Download
 

308

Fünftes Buch. VII. Der alte Fritz.

als Gemeinden, waren im höchsten Grade verwahrlost und verschuldet. Die Herren schwelgten,die Unterthanen darbten; Gesinde! fand seine Zuflucht dort, an Schulen aber fehlte es. Trotz-dem betrachtete das arme „Reich" diese Miniaturstätchen als Gegengewicht gegen die Fürsten!

Verhältnismäßig noch tiefer gesunken waren die einst so mächtigen Reichsstädte. Friedrichder Große sagte von ihnen: „Eine Petarde würde genügen, ja sogar schon ein Befehl desKaisers, sich ihrer zu bemächtigen. Sie sind alle schlecht befestigt, die meisten mit alten Mauern,die an einigen Stellen mit dicken Türmen besetzt und von Gräben umgeben sind, welche Erd-schlipfe beinahe ausgefüllt haben. Sie besitzen wenig Truppen, und die welche sie haben, sindschlecht discipliniert. Ihre Offiziere sind entweder der Abschaum Deutschlands, oder alte Leute,die beinahe nicht mehr dienstfähig sind." Die Finanzen dieser Städte waren zerrüttet; endlose,kleinliche und unfruchtbare Streitigkeiten beschäftigten ihre Verwaltungsbehörden; Gewerbe undHandel lagen danieder; ihre bewaffnete Macht war Gegenstand allgemeinen Gespöttes geworden.

Die aus den Kontingenten der Reichsstädte und der kleinen Fürsten zusammengewürfelte„Reichsarmee" bestand aus Haufen zusammengelesenen Gesindels, ohne Unterricht und Disciplin,ohne tüchtige Führer, mit buntscheckiger Uniform angethan und mit untauglicher Bewaffnungausgerüstet; ihre Verpflegung war elend und ihre Kriegskunst lag im Davonlaufen. Dabeiherrschte bitterer Haß gegen die Krieger der größeren Staaten — und von einem deutschenSinn im Reichsheere war keine Rede.

In dem gleichen Zustande wie die kleinen Reichsglieder befanden sich auch die Reichs-behörden. Das Reichskammergericht, welches der Volkswitz „Reichsjammergericht" nannte,hatte seit dem Jahre 1693 seinen Sitz in Wetzlar. Seine vorzüglichste Aufgabe war die Führungaller Prozesse gegen Reichsunmittelbare, die aber, weil aus Mangel an Geldmitteln die Zahlder Beamten niemals vollständig, sondern stets beschränkt war, nicht bewältigt werden konnte.

Jährlich liefen etwa tausend Mahnungen ein, aber nur hundert Fälle kamen zur Erledigung.

So hatte das Reichskammergericht im Jahre 1772 einen Rückstand von 61233 Prozessen,deren einer, um einen reichsgräflichen Besitz, schon 188 Jahre währte. Nicht viel besser sahes im Reichshofrate zu Wien, der Hauptstütze.des Kaisers, aus, welcher allgemein der Be-stechlichkeit beschuldigt wurde, die aber auch in Wetzlar vorkam.

Das allgemeine Organ des Reiches war der Reichstag, der seit dem Jahre 1663 ohne ^

Unterbrechung in Regensburg versammelt war. In Religionssachen zerfiel er in das eorxnseatbollenm und das eorxns 6van§slionm; stimmten beide Teile in einer Sache nicht übcrein,so konnte ein Beschluß nicht gefaßt werden. In weltlichen Angelegenheiten aber beriet jedesder drei Kollegien, Kurfürsten, Reichsfürsten und Reichsstädte, für sich; im ersten führte denVorsitz Kurmainz, im zweiten Österreich und Salzburg und im dritten die Stadt Regens bürg.

Der Kaiser war am Sitze des Reichstages durch einen Kommissär vertreten, die Reichsständedurch Gesandte; oft aber, vielleicht meist, waren die Gesandten ohne Instruktion; daher konntedann nichts beschlossen werden. Dem Einflüsse des Auslandes war Thür und Thor desReichstages geöffnet. So siechte das Reich, dessen langes Fortbestehen trotz aller dieser Übel-stände immerhin Achtung abnötigte, seinem Ende entgegen.

Ein Abbild des Reiches im kleinen, nur ohne einheitliche Spitze, war die schweizerischeEidgenossenschaft. Die seit dem Jahre 1513 gegen weiteren Zuwachs abgeschlossenen drei-zehn Kantone bildeten die Aristokratie des Bundes. Sie allein hatten Stimmrecht auf der Tag-satzung, deren Vorsitz der Bürgermeister von Zürich führte und deren Versammlungen in Badenoder Frauenseld, bei Verhandlungen mit Frankreich aber, welches unter den fremden Mächtenden meisten Einfluß auf die Schweiz ausübte, in Solothurn, dem Sitze des „Ambasfadoren"stattfanden. Außerdem hielten die katholischen und die evangelischen „Orte" noch besondereZusammenkünfte ab. Wie schon (S. 225) bemerkt, kam in den Städtekantonen die Regierungden Hauptstädten allein, in einigen sogar nur einer Anzahl bevorzugter Familien derselben,den „Patriziern", zu. Sogar in den Landkantonen tagte die altgermanische Landsgemeinde l

nur zum Schein; in Wirklichkeit regierten auch hier die reichsten Geschlechter. Neben den

dreizehn Kantonen besuchten die Tagsatzung, aber ohne Stimmrecht, die „zugewandten Orte":

Abtei und Stadt St. Gallen, Graubünden, Wallis, Viel und das elsässische Mühlhausen.